Ästhetische Chirurgie - Schönheitsoperationen
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine ästhetische Operation?
Zur ästhetischen Chirurgie zählen operative Eingriffe, die eine subjektiv wahrgenommene Verbesserung des optischen Aussehens des Körpers herbeiführen sollen. Für die Durchführung von ästhetischen Operationen gibt es gesetzliche Regelungen. Demnach ist bei ästhetischen Operationen eine medizinische Notwendigkeit – eine Indikation – nicht vorhanden. Die Kosten für ästhetische Operationen werden nicht von der sozialen Krankenversicherung übernommen. Sie sind privat zu bezahlen. Das gilt auch für mögliche Folgekosten durch unerwünschte Nebenwirkungen oder Komplikationen.
Beispiele für ästhetische Operationen sind Augenlid- oder Augenbrauenkorrektur, Bruststraffung, Brustvergrößerung oder -verkleinerung, Facelift, Fettabsaugung, Gesäßmodellierung, Gesichtsimplantate, Halslift, Korrektur abstehender Ohren, Lippenvergrößerung, Nasenkorrektur, Oberarm- oder Oberschenkelstraffung, Penisvergrößerung oder Vaginoplastik.
Hinweis
Stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine medizinische Indikation für eine Operation fest, gelten die allgemeinen Regeln für Behandlungen im Krankheitsfall und nicht die speziellen Regeln für ästhetische Operationen.
Gesetzliche Regelungen für ästhetische Operationen
Die gesetzlichen Regelungen dienen zum Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Sie sollen Komplikationen und unerwünschten Folgen von ästhetischen Operationen ohne medizinischen Grund vorbeugen.
Wer darf ästhetische Operationen durchführen?
Ästhetische Operationen dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur von folgenden Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie – sie dürfen alle ästhetischen Operationen durchführen.
- Fachärztinnen und Fachärzte, die von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zugelassen sind, dürfen Schönheitsoperationen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Fachgebiet bzw. Sonderfach gehören.
- Ärztinnen bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin, wenn sie für bestimmte Eingriffe über eine Anerkennung durch die ÖÄK auf Basis der gesetzlichen Grundlage verfügen.
Die Österreichische Ärztekammer veröffentlicht im gesetzlichen Auftrag eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die ästhetische Operationen durchführen dürfen: Ästhetische Operationen Arztsuche.
Aufklärung, Information und Dokumentation
Für die Durchführung ästhetischer Operationen gelten spezielle gesetzliche Regelungen, u.a. zur ärztlichen Aufklärung, zur Einwilligung durch die Patientin bzw. den Patienten oder zur Dokumentation.
- Berechtigte Ärztinnen und Ärzte müssen ein ausführliches Aufklärungsgespräch führen, und Patientinnen und Patienten dürfen darauf nicht verzichten. Die Patientin bzw. der Patient muss schriftlich eine Einwilligung erteilen.
- Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten muss ein schriftlicher Kostenvoranschlag für die ästhetische Operation erstellt werden, wenn dafür wesentliche Kosten anfallen bzw. die Kosten eine bestimmte Höhe übersteigen.
- Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei der ersten Konsultation für eine ästhetische Operation einen Operationspass anzulegen.
- Ästhetische Operationen bei Personen unter 16 Jahren sind verboten. Für 16- bis 18-Jährige ist eine psychologische Beratung erforderlich.
- Für ästhetische Operationen gilt ein Werbeverbot.
Weitere Informationen: Ästhetische Operationen (ÖÄK)
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG)
- Kundmachungen und Verordnungen der ÖÄK
Hinweis
Auch ästhetische Behandlungen mit minimal-invasiven Methoden oder Arzneimitteln – ohne Operation – sind ärztliche Tätigkeiten. Dazu zählen z.B. Injektionen mit Botulinumtoxin oder Hyaluronsäure oder Laserbehandlungen. Für ästhetische Behandlungen gelten wie bei ästhetischen Operationen gesetzliche Regelungen.
Schönheitsoperationen im Ausland
Manche Menschen ziehen eine Schönheitsoperation im Ausland in Betracht. Gründe sind oft günstige Angebote. Eine Schönheitsoperation im Ausland ist jedoch auch mit Risiken verbunden. Dazu zählen:
- Sprachbarrieren können dazu führen, dass wichtige Informationen verloren gehen oder Missverständnisse entstehen.
- Die gesetzlichen Anforderungen an die ärztliche Qualifikation unterscheiden sich zwischen den Ländern. In Österreich gelten andere Standards als im Ausland.
- Die Zuständigkeit für Nachsorge und Kontrolluntersuchungen muss im Vorfeld geklärt werden.
- Bei Komplikationen kann die Durchsetzung von Ansprüchen aufwendig und kostspielig sein.
- Unterstützung durch österreichische Patientenanwaltschaften ist im Ausland nicht möglich.
- Zusätzliche Kosten können für Rechtsberatung, Übersetzungen und weitere Reisen entstehen.
Weitere Information:
- Schönheitsoperationen im Ausland (wien.gv.at)
- Schönheitsoperationen in anderen europäischen Ländern (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland)
Wohin kann ich mich wenden?
Für eine ästhetische Operation kann man sich an Fachärztinnen oder Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder andere gesetzlich berechtigte Ärztinnen und Ärzte wenden. Sie beraten über die Möglichkeiten, Kosten und potenzielle Risiken.
Informationen über ästhetische Behandlungen und Operationen finden Sie in der Broschüre „Gesundheitsberufe in Österreich 2023“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie bei der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie.
Weitere Informationen:
- Wunsch und Wirklichkeit. Was Sie über Botox, Filler und Schönheitsoperationen wissen sollten. (wien.gv.at)
- Informationen zu ästhetischen Operationen der Österreichischen Ärztekammer
- Schönheitsoperationen (konsumentenfragen.at)
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Lars-Peter Kamolz, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie