
Gesundheitsberufe: Aus- und Weiterbildung
Die Ausbildung in Gesundheitsberufen kann auf sehr unterschiedlichen Wegen erfolgen. Eines ist allen gemeinsam – die Absolventinnen/Absolventen haben fundierte Kenntnisse zu den gesundheits- und medizinisch-relevanten Themenbereichen erworben und sind in der Ausübung ihres Gesundheitsberufes kompetent.
Je nach Gesundheitsberuf erfolgt die Ausbildung z.B. an Fachhochschulen, Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (bis Ende 2023) oder Universitäten und kann bis zu mehrere Jahre erfordern.
Ausbildungswege zu verschiedenen Gesundheitsberufen
- Diplomstudium (Masterstudium) an einer Medizinischen bzw. Veterinärmedizinischen Universität, mehrjährige Ausbildung,
- Diplomstudium bzw. Bachelor- und Master-Studium an einer Universität, mehrjährige Ausbildung,
- Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen, mehrjährige Ausbildung,
- spezielle (Fach-)Schulen wie z.B. für allgemeine oder psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, ein- bis mehrjährige Ausbildung.
Berufspraxis
In vielen Gesundheitsberufen ist nach Abschluss der angeführten Ausbildungen zum Erlangen der Berufsberechtigung und -bezeichnung darüber hinaus eine Berufspraxis zu leisten. So muss etwa für die Berufsbezeichnung Apothekerin/Apotheker ein einjähriger Apothekendienst mit abschließender Prüfung absolviert werden, bekannt als das „Aspirantenjahr“.
Fort- und Weiterbildung
Angehörige der Gesundheitsberufe müssen ihre Kompetenzen regelmäßig den wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. D.h. sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich über die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen in berufsrelevanten Bereichen regelmäßig weiterzubilden (Fortbildungspflicht).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Die Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft.
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Berufsausübung vorgeschrieben. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende als auch jene, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung neben allfälligen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen.
Die EU-Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG, die mit 18. Jänner 2016 in Kraft getreten ist, umfasst neue Anerkennungsmechanismen und -instrumente, die Angehörigen der Gesundheitsberufe innerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftraum sowie der Schweiz die Mobilität erleichtern sollen. Dazu zählen zum Beispiel ein einheitlicher Ansprechpartner und ein Europäischer Berufsausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BMASGK unter Anerkennung von Gesundheitsberufen.
Näheres zur Ausbildung in speziellen Berufen erfahren Sie unter Gesundheitsberufe von A–Z.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 17.12.2018
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