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Was ist neu 2020?

20.12.2019

Welche Neuerungen und Änderungen wird es im Jahr 2020 in den Bereichen Gesundheit und Soziales geben? Hier finden Sie eine Zusammenfassung wichtiger Punkte: Die neue Organisation der Sozialversicherung, e-Impfpass-Pilot, ELGA in Laboren und Radiologien, neue Inhalte auf kliniksuche.at und mehr besuchende Beratung für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige.

Neue Organisation der Sozialversicherung

Zusammengeführt werden

Darüber hinaus wird die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung übergeführt. Außerdem wird der Dachverband der österreichischen Sozialversicherung zu einem schlanken Dachverband der Sozialversicherungsträger umgeformt, der ausschließlich gemeinsame Interessen der Versicherungsträger wahrnimmt und trägerübergreifende Aufgaben koordiniert. Mit 01.01.2020 treten die organisatorischen Änderungen in der Sozialversicherung durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz in Kraft.

FAQs zu Sozialversicherung NEU

Ausstattung der e-card mit einem Lichtbild

Ab 1. Jänner 2020 dürfen an Anspruchsberechtigte ab dem 14. Lebensjahr nur noch e-cards mit Lichtbildern ausgegeben werden. Für die Personen, für die kein Lichtbild in gesetzlich aufgezählten Beständen (Identitätsregister, Führerscheinregister) vorhanden ist, wird als weitere „Fotoquelle“ auch das Zentrale Fremdenregister herangezogen. Jene Personen, für die kein Lichtbild vorhanden ist und für die keine Ausnahme für die Fotobeibringung besteht, haben die Verpflichtung ein Lichtbild beizubringen. Kinder unter 14 Jahren, Menschen ab dem 70. Lebensjahr sowie Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld in den Stufen 4–7 brauchen für die e-card kein Foto.

Mehr Informationen zur e-card mit Foto.

Pilotphase e-Impfpass

Im Jahr 2020 wird die Pilotphase des e-Impfpasses in Niederösterreich, Steiermark und Wien gestartet. Der elektronische Impfpass ersetzt den Papierimpfpass und wird schon in der Pilotphase einen persönlichen Impfkalender enthalten. Im Rahmen des Pilotprojekts wird der elektronische Impfpass in der Folge auch evaluiert und soll dann ab 2021 schrittweise in ganz Österreich umgesetzt werden. Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht eine vollständige und standardisierte Impfdokumentation. Ein Papier-Impfpass ist zukünftig dann nicht mehr notwendig und kann dann auch nicht mehr verloren gehen. Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich. Das bedeutet mehr Service und Komfort für Patientinnen und Patienten und ein Plus an Information für die impfenden Stellen.

Mehr Informationen zum e-Impfpass-Pilotprojekt.

ELGA in Laboren und Radiologien

Die elektronische Gesundheitsakte wurde – beginnend mit den fondsfinanzierten Krankenanstalten Ende 2015 – stufenweise im stationären Bereich in Betrieb genommen. Die Ergebnisse der bisherigen Evaluierung sowie die daraus abzuleitenden Nachjustierungen werden seit 2019 sukzessive umgesetzt. Neben kleineren Nacharbeiten und der Evaluierung wird das Jahr 2020 schwerpunktmäßig dem Rollout von ELGA in die Privatkrankenanstalten, Radiologien und Laboren gewidmet sein. Ein weiterer Erweiterungsschritt wird die Integration von Primärversorgungsnetzwerken Anfang des Jahres sein.

Neuerungen auf www.kliniksuche.at

Mit der Website www.kliniksuche.at konnte ein Meilenstein in der Gesundheitsreform erreicht werden. Erstmals wurden qualitätsgesicherte und neutrale Information zu bestimmten Leistungen und Diagnosen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Aufgrund der positiven Resonanz wird das Informationsangebot kontinuierlich erweitert. Mittlerweile sind über 40 verschiedene Leistungen und Diagnosen abgebildet, wie z.B. Grauer Star-Operation, Krampfadern-Operation, Gallenblasen-Entfernung oder Hüftprothese. Es gibt auch die Möglichkeit, detaillierte Informationen zu allen Krankenhäusern, Abteilungen und Ambulanzen abzurufen. Damit stehen neben Daten zu Leistungen und Diagnosen, die einer qualitativen Bewertung unterzogen werden, auch Informationen zum medizinischen Angebot, Hotelangebot, zur Geburtshilfe sowie ein allgemeiner Überblick für jede Einrichtung zur Verfügung.

Mehr besuchende Beratung für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige

Seit dem Jahr 2001 werden im Auftrag des Sozialministeriums österreichweit kostenlose und freiwillige Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bei Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbeziehern, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, durchgeführt. Vor allem dementiell Erkrankte und ihre Angehörigen haben Beratungsbedarf u.a. hinsichtlich der Angebote von sozialen Diensten, der Versorgung mit Hilfsmitteln, Umgang mit Demenz, der funktionalen Wohnsituation und Mobilität. Ab 1. Jänner 2020 werden 5.000 zusätzliche Hausbesuche für Menschen mit dementiellen Beeinträchtigungen angeboten.

Mehr Informationen unter Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ab 1. Jänner 2020 einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz/Pflegeteilzeit. Sobald der Zeitpunkt des Beginns der beabsichtigten Pflegekarenz/Pflegeteilzeit bekannt ist, ist dieser der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Mehr Informationen zu den Neuerungen im Bereich des BMSGPK finden Sie unter Was ist neu 2020?

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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