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Was ist neu 2017?

27.12.2016

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) bringt eine Vorschau auf Neuregelungen, Daten und Fakten im Gesundheitswesen, die im Jahr 2017 geplant sind. Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Punkte: Vom Ausbau der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) über Frauen-, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitskompetenz, Diabetes- und Demenzstrategie bis zur VerbraucherInnengesundheit.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

2017 wird die ELGA-Ombudsstelle voll ausgebaut und in allen Bundesländern vertreten sein. Das gewährleistet einen niederschwelligen Zugang der ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zu Beratung, Information und Unterstützung rund um das Thema ELGA. Zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Standorte der ELGA Ombudsstelle erfolgt das ELGA „Go Live“ für die öffentlichen Krankenanstalten im jeweiligen Bundesland. Weitere Informationen unter ELGA.

Frauengesundheit

Der Aktionsplan Frauengesundheit umfasst 40 Maßnahmenvorschläge für eine gendergerechte, lebensphasenbezogene Gesundheitsförderung und –Versorgung bei Frauen. Die Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2017 geplant.

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Familien und Kindern frühzeitig zu verbessern. Insbesondere in belasteten Situationen – sei es finanzieller, sozialer oder gesundheitlicher Natur - brauchen Familien in der Schwangerschaft oder der ersten Lebensphase mit einem Kind oft Unterstützung. Die regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerken werden seit 2015 in ganz Österreich ausgebaut. Derzeit sind 52 Bezirke durch insgesamt 22 regionale Frühe Hilfen-Netzwerke erfasst – damit stehen fast der Hälfte der Bevölkerung Frühe Hilfen-Angebote zur Verfügung.

Nationaler Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz

Das Ziel der für das Jahr 2017 projektierten Publikation einer aktualisierten Fassung des nationalen Aktionsplans zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR) ist es, die Entstehung und Ausbreitung von antimikrobiellen Resistenzen nachhaltig zu vermindern, um die Wirksamkeit der vorhandenen antimikrobiell wirksamen Substanzen zu erhalten und - wo möglich - die Qualität der antimikrobiellen Therapien zu fördern.

Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz

Gesundheitskompetenz – die Fähigkeit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden – ist eine wichtige Voraussetzung für Gesundheit. Zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und zur Koordinierung von Umsetzungsmaßnahmen wurde 2015 die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK) gegründet. Organisationen, die Maßnahmen im Bereich Gesundheitskompetenz – vorzugsweise zum Schwerpunkt für 2017 Verbesserung der Kommunikationsqualität – durchführen, können Mitglied der ÖPGK werden und deren Weiterentwicklung auf diesem Weg mitgestalten.

Österreichische Diabetesstrategie

Aufgrund der hohen Prävalenz (ca. 600.000 Menschen in Österreich) und der komplexen Ansprüchen an eine optimale Versorgung, wird Diabetes mellitus Typ 2 zu einer immer größeren Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Seit Anfang 2016 wird im Auftrag des BMGF eine Diabetes-Strategie erarbeitet. Ende März 2017 wird die Strategie in einer Pressekonferenz im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im ersten Quartal 2017 präsentiert werden. Ebenso ist 2017 die Erstellung eines konkreten Umsetzungsplanes vorgesehen.

Expertisezentren für seltene Erkrankungen

Spezialisierte Expertisezentren sollen zukünftig dafür sorgen, dass an seltenen Krankheiten leidende Menschen optimal versorgt werden. Im Dezember 2016 wurde der Designation des „EB-Haus Austria“ zum Expertisezentrum für Genodermatosen mit Schwerpunkt Epidermolysis bullosa in der Bundes-Zielsteuerungskomission zugestimmt. Als nächstes wird die Designation des St. Anna Kinderspitals zum Expertisezentrum für pädiatrische Hämato-Onkologie erfolgen.

Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln

Mit 13. Dezember 2016 wird die Nährwertkennzeichnung auf allen verpackten Lebensmitteln verpflichtend. Das gibt eine Verordnung der Europäischen Union betreffend die Information der VerbraucherInnen über Lebensmittel (kurz: LMIV) vor. Unverpackte Lebensmittel sind davon nicht betroffen. Bei verpackten Lebensmitteln sind die sogenannten „Big Seven“ anzugeben, nämlich der Brennwert, die Mengen an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, bezogen auf 100 g oder 100 ml.

Die verpflichtende Nährwertdeklaration ergänzt Ernährungsmaßnahmen als Bestandteil der Gesundheitspolitik, trägt zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Ernährungsfragen bei und fördert in weiterer Folge eine bewusste Auswahl von Lebensmitteln. Weitere Informationen finden Sie unter Kennzeichnungspflicht allergieauslösender Stoffe.

Weitere Informationen:

Was ist neu im Jahr 2017? (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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