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MyHealth@EU: EU-Rezept in Österreich verfügbar

27.02.2026

Das EU-Rezept ist in Österreich gestartet. Ab sofort können in Österreich ausgestellte elektronische Rezepte in einem anderen EU-Staat eingelöst werden. Grundlage für das Service ist MyHealth@EU, eine gemeinsame digitale Infrastruktur der Europäischen Union. Sie unterstütz eine grenzüberschreitende medizinische Versorgung in EU- oder EWR-Ländern. In den nächsten Wochen startet in Österreich mit der EU-Patientenkurzakte ein weiters Service von MyHealth@EU.

„Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch. e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

e-Rezepte erstmals auch im EU-Ausland einlösbar

Seit 25. Februar 2026 können in Österreich ausgestellte elektronische Rezepte erstmals in einem anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staat eingelöst werden. Zum Start gilt das Service zwischen Österreich und Tschechien, weitere Länder folgen schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein.

Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen. Auch im Urlaub kann das Service eine Erleichterung darstellen, etwa für chronisch Kranke oder wenn eine laufende medikamentöse Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss.

Elektronische Rezepte von Patient:innen aus anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten – in der ersten Phase aus Tschechien – können durch eine österreichische öffentliche Apotheke bald eingelöst werden.

So funktioniert das EU-Rezept

Patient:innen weisen sich in der Apotheke im Partnerland eindeutig aus, z.B. mittels eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Die Apotheker:innen rufen das EU-Rezept elektronisch ab und geben das Medikament ab. EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden.

Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (DVSV) erklärt: „Mit dem e-Rezept hat die österreichische Sozialversicherung die perfekte Basis für das EU-Rezept gelegt. Im hochsicheren e-card-System sind Verordnungen aus Österreich jederzeit digital verfügbar – sicher, zuverlässig und grenzüberschreitend abrufbar.“

EU-Patientenkurzakte als nächstes Service

In den kommenden Wochen wird auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar sein. Damit können Ärzt:innen in Österreich bei der Behandlung von Patient:innen aus anderen MyHealth@EU-Staaten eine standardisierte medizinische Zusammenfassung abrufen. Zum Start können österreichische Ärzt:innen Patientenkurzakten aus Tschechien abrufen. Für Patient:innen bedeutet das, dass im Notfall oder bei ungeplanten Arztbesuchen relevante Gesundheitsinformationen rasch verfügbar sind, auch wenn Sprachbarrieren bestehen. Die Gefahr von Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen wird reduziert, bestehende Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal neu erklärt werden.

Für österreichische Patient:innen steht im Ausland vorerst das EU-Rezept zur Verfügung. Die grenzüberschreitende Nutzung der österreichischen Patientenkurzakte ist in einer weiteren Ausbaustufe vorgesehen.

EU-Rezept: Anmeldung, Teilnahme und Service

Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig. Voraussetzung ist das Einverständnis zur Teilnahme (Opt-in) der in Österreich wohnhaften oder versicherten Patient:innen, das vor der erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden kann. Weitere Informationen zur Teilnahme und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden sich unter EU-Rezept nutzen.

MyHealth@EU und der Europäische Gesundheitsdatenraum

EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Sie zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Der EHDS soll künftig einen grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung ermöglichen – unter strengen Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und Patient:innenenrechten.

Weitere Informationen: 

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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