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Mit der e-card auf Urlaub

11.07.2022

In der Urlaubs- und Reisezeit darf die e-card im Gepäck nicht fehlen. Nicht nur in Österreich ist man damit krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Das gewährleistet die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz: EKVK. Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card.
 

Die EKVK gilt in den 27 EU-Ländern. Darüber hinaus auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien sowie in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den drei letztgenannten Ländern stellt der zuständige Sozialversicherungsträger bei Vorlage der EKVK einen gültigen Urlaubskrankenschein aus.

So wird die Europäische Krankenversicherungskarte genutzt

Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Krankenhäusern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Aufgrund internationaler Vereinbarungen sind Vertragsärztinnen, Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in den jeweiligen Ländern verpflichtet, Ihre EKVK zu akzeptieren und zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des Urlaubslandes zu behandeln.

Bei Ärztinnen oder Ärzten und in Krankenhäusern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung des Aufenthaltslandes haben, müssen Sie die Rechnung – gleich wie in Österreich bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt bzw. in einem Privatspital ohne Vertrag mit Ihrem Versicherungsträger – vorerst selbst bezahlen.

Manchmal wird die EKVK – trotz anderslautender Bestimmungen – nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Sollte dies passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen oder Privatärzte. Eine Kostenerstattung durch den österreichischen Krankenversicherungsträger erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.

„Urlaubskrankenschein“: Türkei und außerhalb Europas

Für Reisen in die Türkei ist ein sogenannter Auslandsbetreuungsschein notwendig, bekannt auch als „Urlaubskrankenschein“: Diesen erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsstelle oder Ihrem Krankenversicherungsträger. Der „Urlaubskrankenschein“ muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Krankenhaus auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztlichen Leistungen selbst zu bezahlen.

Um Behandlungskosten ersetzt zu bekommen, wird empfohlen eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt, informiert die Österreichische Gesundheitskasse.

Weitere Informationen:

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