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Aktionstag: Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung

13.09.2019

Angehörige zu pflegen, ist eine große Herausforderung. Nicht nur menschlich, sondern auch, wenn sich Job und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen oder es finanziell eng wird. Am Tag der pflegenden Angehörigen am 13. September 2019 wird erstmals bundesweit auf die schwierige Situation der Betroffenen aufmerksam gemacht. Verschiedene soziale Organisationen griffen den Aktionstag auf, um auf ihre Angebote hinzuweisen, z.B. persönliche Assistenz oder finanzielle Unterstützungen.

Rund 950.000 erwachsene Menschen in Österreich sind auf irgendeine Weise in die Pflege und Betreuung einer hilfebedürftigen Person involviert. Dies ergab eine Studie, die 2018 im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wurde, um einen tieferen Einblick in den Lebensalltag pflegender Angehöriger zu erhalten. Rund zehn Prozent der Bevölkerung kümmern sich entweder zu Hause oder in der stationären Langzeitpflege um einen pflegebedürftigen Menschen.

Der Österreichische Behindertenrat betont in einer Aussendung, dass die Angehörigenpflege eine der Hauptsäulen der Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf sei. Ohne den Einsatz der Angehörigen – in 73 Prozent der Fälle sind das die Frauen in der Familie –, wäre das Pflegesystem nicht finanzierbar. Pflegende Angehörige sind durch die Familiensituation oft stark belastet und gesundheitlich gefährdet. Sie würden sich eine bessere Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, mehr Wertschätzung sowie die Möglichkeit von Auszeiten wünschen. Problematisch sei oftmals auch die Vereinbarkeit mit einer Erwerbstätigkeit.

Zuschüsse für Ersatzpflege

Die Pflege eines Menschen kann neben der körperlichen Anstrengung eine besondere psychische Belastung bedeuten. Einerseits lastet die Verantwortung vorwiegend auf der Hauptpflegeperson, andererseits erfordert die ständige Verfügbarkeit oft viel Kraft. Regelmäßiger Urlaub ist daher besonders wichtig.

Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, kann das Sozialministeriumservice mit finanziellen Zuschüssen für eine professionelle Ersatzpflege zur Seite stehen. Mittels dieser Leistung, die beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzpflege gefördert, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege benötigen, weil sie auf Urlaub gehen möchten, erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 13. September 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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