
Behindertenpass
Der Behindertenpass (gemäß §§ 40ff des Bundesbehindertengesetzes) ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum bundeseinheitlichen Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung) dient. Für den Erhalt eines Behindertenpass ist ein Antrag zu stellen.
Bei Anträgen auf Ausstellung eines Behindertenpasses, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, erfolgt die Ausstellung in Form einer Scheckkarte. Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen, bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch findet nicht statt.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 04.06.2018
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