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Qualitätskontrolle in den Arztpraxen

Österreichs Ordinationen werden von der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) geprüft. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten zur Qualitätssicherung, die Ärztinnen und Ärzte freiwillig in Anspruch nehmen können. Auch Befragungen unter Patientinnen und Patienten helfen Ärztinnen und Ärzten, die Qualität der eigenen Praxis zu prüfen.

Wer prüft die Qualität in den Ordinationen?

Die Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) ist ein Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer. Sie ist laut Ärztegesetz dazu verpflichtet:

  • fachspezifische Qualitätskriterien auszuarbeiten,
  • die Qualität zu evaluieren und zu kontrollieren und
  • ein Qualitätsregister zu führen.

Neben der Überprüfung durch die ÖQMed gibt es weitere Möglichkeiten zur Qualitätssicherung, die Ärztinnen und Ärzte freiwillig in Anspruch nehmen können. Die bekannteste Norm ist ISO 9001, ein branchenunabhängiges Zertifikat für Qualitätsmanagement, das auch Ordinationen tragen können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Seit 2009 gibt es zusätzlich das Austria Gütezeichen für Arztpraxen. Ärztinnen und Ärzte, die die Kriterien der jeweiligen Norm erfüllen, erhalten ein zeitlich begrenztes Zertifikat, mit dem sie auch in ihren Ordinationen, auf Drucksorten oder im Internet werben dürfen. So gilt etwa das ISO-9001-Zertifikat für drei Jahre, das Austria Gütezeichen Arztpraxen für zwei Jahre.

Auch Befragungen unter Patientinnen und Patienten helfen Ärztinnen und Ärzten, die Qualität der eigenen Praxis zu prüfen. Sollte Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie bitten, an einer solchen Befragung teilzunehmen, haben Sie die Chance, die Leistungen der Ordination zu verbessern. Weitere Informationen zur Qualitätskontrolle innerhalb des österreichischen Gesundheitswesens erhalten Sie unter Qualität im Gesundheitswesen.

Ansprechstellen bei Beschwerden und Problemen

Es gibt verschiedene Ansprechstellen, an die Sie sich bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler wenden können:

Ärztin oder Arzt

Wenn Ihre Behandlung nicht erfolgreich war, liegt nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler vor. Sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Mitunter können Sie das Problem gemeinsam lösen. Wenn das nicht gelingt, ist die Patientenanwaltschaft in Ihrem Bundesland die nächste Anlaufstelle.

Patientenanwaltschaften

In jedem Bundesland arbeiten Patientenanwaltschaften – unabhängig und weisungsfrei. Sie vertreten ausschließlich die Rechte und Interessen der Patientinnen und Patienten. Die meisten Patientenanwaltschaften sind in erster Linie für Spitäler zuständig, in einigen Bundesländern wurde die Kompetenz jedoch auch auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erweitert: in Wien, Niederösterreich, Kärnten, im Burgenland, in der Steiermark und in Vorarlberg.

Welche Patientenanwaltschaft für Sie zuständig ist, hängt nicht von Ihrem Wohnort ab, sondern von dem Ort, in dem die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die Sie Beschwerde einbringen möchten. Die Dienstleistungen der Patientenanwaltschaften sind kostenlos, Vertretungen vor Gericht fallen nicht in ihr Aufgabengebiet.

Ombudsstellen der Ärztekammern

Beschwerden gegen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nehmen auch die Landesärztekammern entgegen. Sie haben Ombudsstellen eingerichtet (auch „Patientenservices“, „Interventionsstellen“, „Beschwerdestellen“, „Schiedsstellen“, „Schlichtungsstellen“).

Ombudsstellen der Sozialversicherung und der Arbeiterkammer

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zum Thema Sozialversicherung, können Sie sich an die Ombudsleute Ihres Krankenversicherungsträgers wenden. Auch die Arbeiterkammer berät in sozialversicherungsrechtlichen Belangen und vertritt Versicherte vor Gericht.

Selbsthilfegruppen und -organisationen

Auch Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen vertreten Patientinnen und Patienten. Selbsthilfegruppen sind lose Zusammenschlüsse für von Krankheit betroffene Menschen. Sie setzen auf gegenseitige Unterstützung und Bewältigung der Krankheit. Selbsthilfeorganisationen sind vereinsmäßig organisiert – und zwar von Betroffenen, deren Angehörigen und Fachleuten. Sie haben eine Lobbying-Funktion, vertreten also die Interessen ihrer Mitglieder nach außen und versuchen, im Sinne der Patientinnen und Patienten auf Sozial- und Gesundheitspolitik Einfluss zu nehmen. Auch die Selbsthilfegruppen und -organisationen helfen Ihnen, die für Sie passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu finden.


Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Reinhold Glehr

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