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E-Medikation in fünf Bundesländern: eine Zwischenbilanz

10.12.2018

Seit Anfang des Jahres 2018 wird die e-Medikation, eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, Schritt für Schritt eingeführt. Die Sozialversicherung zieht eine Zwischenbilanz: Aktuell sind rund 2570 Ärztinnen und Ärzte sowie 550 Apotheken in den Bundesländern Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg an das System angeschlossen. Mehr als 15 Millionen Verordnungen wurden bereits in e-Medikation gespeichert. Bis Herbst 2019 soll die e-Medikation flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung stehen.

Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Laut einer Information des Dachverband der österreichischen Sozialversicherung nehmen über zwei Millionen Versicherte in Österreich regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein. Dabei können statistisch gesehen drei gemeinsam eingenommene Arzneimittel bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus. Besonders rezeptfreie Medikamente können eine überproportional hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen. Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat.

Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden

Hier setzt die e-Medikation an: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten einsehen und anhand dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Dadurch erhalten Ärztinnen und Ärzte eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Nach der Speicherung in die e-Medikationsliste wird ein Rezept mit einem speziellen Code gedruckt. Durch das Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der e-Medikationsliste speichern.

Neu ist, dass auch Apotheken mit dem e-card System ausgestattet sind. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden. Auch rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärztinnen/Wahlärzten können dann in die e-Medikation eingetragen werden.

Mehr Patientensicherheit

„Die Einführung der e-Medikation stellt einen enormen Mehrwert für unsere Versicherten dar“, erklärt Alexander Biach, Vorsitzender des Vorstands im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung. „Ärztinnen und Ärzte berichten uns, dass sie durch die e-Medikation in ihrer Arbeit unterstützt werden. Erstmals sehen sie, welche Medikamente von anderen Ärztinnen und Ärzten verordnet und von den Patientinnen und Patienten in der Apotheke bezogen werden. Besonders bei Urlaubsvertretungen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Medikation eines fremden Patienten nicht kennen, ist das ein großer Vorteil. Denn Patientinnen und Patienten wissen oft nicht so genau, wie der Medikamentenname lautet und welche Dosierungsstärke sie brauchen. Auch die Apothekerinnen und Apotheker können nun sehen, welche Medikamente einem Patienten verordnet wurden und können auf dieser Grundlage beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten noch besser beraten. Daher bin ich überzeugt, dass unser Gesundheitssystem mit der e-Medikation einen gewaltigen Entwicklungssprung in Richtung mehr Patientensicherheit macht.“

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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