Pflanze als Lebensmittel nicht zugelassen
Da in der Steviapflanze über 100 verschiedene Wirkstoffe enthalten sind, ist die Abklärung der Auswirkungen auf den Körper sehr komplex und die Datenlage zurzeit noch unzureichend. Als Lebensmittel oder Bestandteil in Lebensmitteln nicht erlaubt bzw. zugelassen sind in der EU daher die gesamte Steviapflanze oder deren Teile wie z.B. getrocknete Blätter oder Rohextrakte.
Steviolglycoside können zukünftig in Produkten wie z.B. Getränken, Milchprodukten, Speiseeis, süßsauren Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Süßwaren, Kaugummis, Tafelsüßen, Dessertspeisen u.v.m. eingesetzt werden.
Hinweis
Die Konsumentin/der Konsument erkennt den neuen Süßstoff an der
E-Nummer 960.
- Süßstoffe auf Stevia-Basis (Gesundheitsministerium)
- Fragen und Antworten zu Stevia (AGES)
- EFSA evaluates the safety of steviol glycosides (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
- EU-Verordnung zu Stevia (Amtsblatt der Europäischen Union)
zuletzt aktualisiert 09.01.2012
Freigegeben durch Redaktion Gesundheitsportal