Maßnahmen der Rehabilitation werden nur aufgrund eines Antrages erbracht. Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt bzw. im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde. Den Antrag stellt die Patientin/der Patient selbst.
Hier erhalten Sie die Antragsformulare zum Download: