Über Produktrückrufe rasch informiert
Bereits seit 2010 informiert die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen auf der Plattform www.produktwarnungen.at über Produktrückrufe bei Lebensmitteln, Kinderspielzeug, Arzneimitteln und Medizinprodukten. Seit September 2015 umfassen die Sicherheitsinformationen zusätzlich auch andere Produkte des täglichen Lebens, wie Artikel aus den Bereichen Haushalt, Sport und Bekleidung.
App liefert rasch Sicherheitsinfos
Nun bietet die AGES eine neue Smartphone-App und einen Newsletter für Konsumentinnen und Konsumenten an, die sich zeitnah über aktuelle Produktwarnungen und -rückrufe informieren lassen möchten. Das neue Info-Service ist ein Ergebnis der Kooperation zwischen Gesundheitsministerium, Konsumentenschutzministerium und AGES zum Thema „gefährliche Produkte“.
Was sind Produktrückrufe und -Warnungen?
Wenn die Sicherheit eines Lebensmittels nicht gewährleistet ist, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eigenverantwortlich Gegenmaßnahmen einzuleiten, wie die Rückholung vom Markt und die Information der Verbraucher/innen. Die zuständigen Behörden können, falls notwendig, Unternehmen auch zu Maßnahmen verpflichten. Unter dem Begriff „Produktrückruf“ veröffentlicht die AGES über ihre Produktsicherheitsplattform Informationen, die Hersteller oder Vertreiber bereits veröffentlicht haben.
„Produktwarnungen“ werden von der AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, wenn eine Gemeingefährdung durch gesundheitsschädliche Waren vorliegt bzw. der Verdacht gegeben ist, dass Lebensmittel einen Krankheitsausbruch verursachen und weitere Menschen gefährden können.
An wen können sich Verbraucher/innen wenden?
Wenn Konsumentinnen/Konsumenten ein Problem mit Lebensmitteln oder Verbraucherprodukten wie Geschirr, Kosmetika oder Spielwaren haben, können sie sich an die amtliche Lebensmittelaufsicht ihres Bundeslandes wenden. Die Lebensmittelaufsicht ist in den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten angesiedelt. Dort wird ein Protokoll erstellt und das betreffende Produkt wird zur Untersuchung gebracht.
Beobachtungen oder Unfälle mit gefährlichen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Bekleidung und Accessoires, Haushalt und Mobiliar, Kinderartikel, Freizeit und Sport oder Werkzeug und Bastelzubehör können über eine „Produktsicherheitsmeldung“ oder formlos per Mail an produktsicherheit@sozialministerium.at gemeldet werden. In beiden Fällen entstehen den Konsumentinnen/Konsumenten keine Kosten.
Weitere Informationen:
Produktwarnungen & -rückrufe (AGES)
Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2015
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal