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Sichere Lebensmittel: Engmaschige Kontrollen

29.06.2015

Seit dem Jahr 2010 werden im österreichischen Lebensmittelsicherheitsbericht transparente Informationen zu Konsumwaren aufbereitet. Untersucht werden dabei nicht nur Lebensmittel, Trinkwasser und Lebensmittelkontaktmaterialien, sondern auch Spielwaren und kosmetische Mittel.

Im Jahr 2014 wurden 28.158 Proben von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder den Untersuchungsstellen der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) untersucht und begutachtet. Als gesundheitsschädlich wurden 93 Proben (0,3 %) beurteilt – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2013 (0,4 %). 1.066 Proben (3,8 %) wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet bewertet.

Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben (9,1 %). 3,8 % der Proben wurden aus unterschiedlichen anderen Gründen, z.B. Hygieneverordnung, Wertminderung gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz oder Trinkwasserverordnung, beanstandet. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 15,9 %.

Rückruf: Aus dem Handel gezogen . . .

Im Jahr 2014 wurde die Öffentlichkeit 48-mal über gesundheitsschädliche Produkte informiert. Rückrufe dieser Art erfolgen bei begründetem Verdacht, dass Waren gesundheitsschädlich sind und eine größere Bevölkerungsgruppe gefährden (Information der Öffentlichkeit bei Gemeingefährdung). Besonders viel Aufmerksamkeit fand dabei der mehrmalige Rückruf von Hirsebällchen verschiedener Hersteller aufgrund enthaltener Tropanalkaloide, die zu einer Vergiftung führen können. Das ist besonders brisant, da Kinder gerne zu Hirsebällchen greifen.

Tropanalkaloide kommen natürlicherweise in bestimmten Pflanzen vor (Nachtschattengewächsen), da sie Schutz gegen Fraßfeinde bieten. Im Falle der Hirsebällchen gelangten Tropanalkaloide mit geernteten Fremdsamen in die Produkte. Nimmt der Mensch zu viel an Tropanalkaloiden auf, kann es zu Vergiftungssymptomen kommen – in höheren Mengen zu Benommenheit, Sehstörungen, Herzklopfen, Desorientierung und Halluzinationen.

Wer sich regelmäßig über derartige Produktrückrufe informieren möchte, findet auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Produktwarnungen & Produktrückrufe. Die Warnungen erreichen die Konsumentinnen/Konsumenten darüber hinaus über Aushänge in Geschäften oder Supermärkten. Zudem berichten die wichtigsten Tagesmedien aufgrund erfolgter Pressemeldungen.

„Schummelschinken“ und „Pseudogorgonzola“

Sehr hoch war die Beanstandungsquote bei einer Schwerpunktaktion in der Gastronomie: Dabei wurde kontrolliert, inwieweit die Bezeichnungen „Schinken“ und „Gorgonzola“ korrekt verwendet wurden. Die Bezeichnung und Zusammensetzung dieser Waren ist mit einer bestimmten Qualität bzw. Herkunft assoziiert. Untersucht wurden 80 Proben (51 Kochpökelwaren, 29 Schimmelkäse), die Beanstandung lag aufgrund zur Täuschung geeigneter Angaben bei rund 70 Prozent (56 Proben).

Kochpökelwaren, die in Österreich als „Schinken“ bezeichnet werden, müssen den Kriterien des Österreichischen Lebensmittelbuchs entsprechen. In der Gastronomie werden jedoch häufig Produkte eingesetzt, die in der Speisekarte nicht als „Schinken“ bezeichnet werden dürfen (38 von 51 Proben, 74,5 %).

Gorgonzola ist ein Produkt mit eingetragener geografischer Ursprungsbezeichnung. Verwendet wurden in der Gastronomie allerdings häufig preisgünstigerer Grünschimmelkäse aus anderen Gebieten. Die Bezeichnung „Gorgonzola“ ist dann unzulässig (18 von 29 Proben, 62,1 %).

Folgen des Pferdefleischskandals

Im Jahr 2013 sorgte der Pferdefleischskandal für Aufsehen: Dabei wurde in als Rindfleisch deklarierten Produkten wie z.B. Tiefkühllasagne Pferdefleisch gefunden. Sehr positiv ist diesbezüglich das Ergebnis im Jahr 2014: In keiner einzigen Probe mit wertbestimmendem Anteil aus Rindfleisch wurde Pferdefleisch oder Fleisch einer anderen nicht deklarierten Tierart entdeckt. Im Jahr 2013 gab es diesbezüglich eine hohe Beanstandungsquote.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:


Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2015

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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