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Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche

01.07.2015

Mit 1.Juli 2015 werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bei erheblicher Zahnfehlstellung bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen. Der Anspruch ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Rund ein Drittel der Kinder bis 18 Jahre werden von der neuen Leistung profitieren. Das sind etwa 30.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr. Die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen ist somit nicht mehr davon abhängig, ob sich die Eltern die Behandlungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro leisten können.

Die neuen Leistungen

Das Leistungspaket umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt. Ob eine schwerwiegende Fehlstellung gemäß international definierten Richtwerten (IOTN) vorliegt, wird durch eine Vertragskieferorthopädin oder einen Vertragskieferorthopäden festgestellt. Die Fehlstellung muss einen Schweregrad des internationalen Maßstabs IOTN 4 oder IOTN 5 aufweisen.

Bei schweren Fehlstellungen erfolgt ab dem sechsten Lebensjahr eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch Zahnärztinnen/Zahnärzte bzw. Kieferorthopädinnen/ Kieferorthopädinnen. Die festsitzende Zahnspange wird für alle Kinder und Jugendliche bei schwerwiegenden Fehlstellungen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr erhältlich sein. In beiden Fällen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten zur Gänze.

Im Leistungspaket enthalten sind eine Reparatur bei der frühkindlichen Zahnspange und zwei Reparaturen bei der Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr. Für die Bezahlung allenfalls notwendiger weiterer Reparaturen ist eine Bewilligung durch die Krankenkasse notwendig. Ein System zur Messung des Behandlungserfolges wird eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2015

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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