Flugrettung: Neuer Vertrag entlastet Versicherte
Ausgenommen sind Kosten für Rettungsflüge nach Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Bereich: In diesen Fällen ist es weiterhin möglich, dass den Patientinnen/Patienten Kosten in Rechnung gestellt werden. Laut Informationen des Dachverband der österreichischen Sozialversicherung verfügen jedoch 95 Prozent der im alpinen Gelände Verunfallten über eine Privatversicherung. Sie kann in der Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein oder einer Autofahrerorganisation, im Kreditkartenvertrag oder in der privaten Unfallversicherung enthalten sein. Personen, die im alpinen Gelände unterwegs sind, legt die Sozialversicherung den Abschluss einer Privatversicherung nahe.
Durch die neue Vereinbarung beendeten die Sozialversicherung und die Betreiber der Flugrettungen einen zwanzig Jahre langen vertragslosen Zustand.
23.000 Flugrettungseinsätze pro Jahr
Österreich verfügt über ein dichtes Flugrettungssystem mit 38 Standorten, 16 davon sind nur im Winter in Betrieb. Für das Rettungswesen und somit auch für die Flugrettung sind die Bundesländer zuständig. Sie müssen im gesetzlichen Auftrag die benötigten Rettungsmittel bereitstellen. In Österreich sind insgesamt neun Flugrettungsbetreiber tätig. Pro Jahr werden in Österreich rund 23.000 Flugrettungseinsätze absolviert.
Die Sozialversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, den Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den entstandenen Transportkosten zu leisten. Für einen Einsatz des Notarzthubschraubers liegt dieser Kostenbetrag – je nach Unfallsituation – zwischen 894 und 1.913 Euro. Die Kosten für einen Rettungsflug können jedoch mehrere tausend Euro betragen. Falls vorhanden übernimmt die Privatversicherung der Patientin/des Patienten einen Teil dieser Rettungskosten.
Keine Kosten für Verunfallte – mit Ausnahmen
Bisher verrechneten einige Flugrettungen offene Einsatzkosten an die Patientinnen/Patienten weiter. 2014 haben sich die Flugrettungsbetreiber zur „Interessengemeinschaft Notarzthubschrauber“ (IG-NAH) zusammengeschlossen und gemeinsam mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung die Vereinbarung zur Direktverrechnung erarbeitet.
Durch die neue Vereinbarung soll es künftig keine finanziellen Belastungen für die Versicherten geben – mit Ausnahme von Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Gelände. Die Anforderung des Notarzthubschraubers muss über die Rettungsleitstellen – z.B. über Rettungs-Notruf 144, Alpin-Notruf 140 – erfolgen. Zur Behandlung strittiger Fälle wird zwischen Sozialversicherung und der IG-NAH eine Clearingstelle eingerichtet.
Weitere Informationen:
- Der Notruf (Gesundheitsportal)
Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2015
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal