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Arbeitsassistenz: Fit für den Job

30.04.2013

Menschen mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder mit sozialen Nachteilen haben es am Arbeitsmarkt besonders schwer, einen Job zu finden oder im Berufsleben am Ball zu bleiben. So zeigt der Fehlzeitenreport des WIFO (Österreichisches Wirtschaftsforschungsinstitut) seit Jahren eine Zunahme von Krankenständen aufgrund einer psychischen Erkrankung, wie Depression, Burnout oder Angsterkrankung.

Damit Personen mit einem Handicap, z.B. einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen Benachteiligung, länger im Berufsleben bleiben können bzw. einen neuen Job finden, wurde österreichweit das Netzwerk der Beruflichen Assistenz (NEBA) eingerichtet.

Arbeitsassistenz hilft und unterstützt

Eine wesentliche Rolle spielen so genannte Arbeitsassistentinnen und -assistenten. Sie sind in verschiedenen NEBA-Organisationen tätig und stehen als Ansprechpartner für Betroffene, ihre Kolleginnen/Kollegen oder Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber zur Verfügung. Die Arbeitsassistentinnen und -assistenten beraten bei schwierigen Situationen, z.B. der Rückkehr aus einem längeren Krankenstand oder bei der Suche nach einem neuen Tätigkeitsfeld. Die Angebote sind kostenlos.

Nach der ersten Kontaktaufnahme mit der nächsten Arbeitsassistenzstelle wird zunächst ein persönlicher Termin vereinbart. Dabei werden die Möglichkeiten einer Unterstützung besprochen. Zum Beispiel kann eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter:

  • gemeinsam mit der/dem Betroffenen ein Ziel erarbeiten,
  • Stärken und Fähigkeiten herausfinden,
  • eine Pension beantragen oder
  • ein Arbeitstraining machen.

Wer kann eine Arbeitsassistenz nutzen?

Das Dienstleistungsangebot der Arbeitsassistenz richtet sich in erster Linie an folgende Personen:

  • Menschen mit Behinderung/Erkrankung, die bereits erwerbstätig sind oder einen Job suchen. Es muss ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent gegeben sein (Nachweis: z.B. Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der Begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder).
  • Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozialer und emotionaler Beeinträchtigung bis zum 24. Lebensjahr.
  • Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen bzw. bereit sind, diese einzustellen.
  • Auch Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent können die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, wenn sie ohne diese Unterstützung einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können.

Schwerpunkte von NEBA

NEBA (Netzwerk Berufliche Assistenz) ist eine Initiative des Bundesozialamtes und wird u.a. vom Europäischen Sozialfonds gefördert. Im NEBA bieten rund 140 Organisationen in ganz Österreich Beratungs-, Unterstützungs- und Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung sowie Jugendliche mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt an. Die vier Schwerpunkte sind Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz und Jobcoaching.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 30. April 2013

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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