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EU-Zulassung für Stevia-Süßstoff

09.01.2012

Die subtropische Pflanze Stevia rebaudiana hat durch ihre starke Süßkraft auch hierzulande bereits einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht, der sich zukünftig noch erweitern wird. Die in den Pflanzenblättern enthaltenen Steviolglycoside sind durch die EU-Kommission seit Dezember 2011 zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen und dürfen somit in Verkehr gebracht werden.

Steviolglycoside sind wegen der 300-mal höheren Süßkraft im Vergleich zu Zucker und ihrem gleichzeitig vernachlässigbaren Kaloriengehalt für den Einsatz in Lebensmitteln besonders interessant. Sicher untermauert ist die wissenschaftliche Datenlage zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit für die enthaltenen Steviolglycoside. Die Zulassung erfolgte daher nur für die isolierten Rohstoffe, die aus den Blättern der Pflanze durch Extraktion und Reinigung gewonnen werden. Wie andere Süßstoffe unterliegen auch Steviolglycoside Verwendungshöchstmengen und dürfen nicht in unbegrenzten Mengen als Zusatzstoff eingesetzt werden.

Pflanze als Lebensmittel nicht zugelassen

Da in der Steviapflanze über 100 verschiedene Wirkstoffe enthalten sind, ist die Abklärung der Auswirkungen auf den Körper sehr komplex und die Datenlage zurzeit noch unzureichend. Als Lebensmittel oder Bestandteil in Lebensmitteln nicht erlaubt bzw. zugelassen sind in der EU daher die gesamte Steviapflanze oder deren Teile wie z.B. getrocknete Blätter oder Rohextrakte.

Steviolglycoside können zukünftig in Produkten wie z.B. Getränken, Milchprodukten, Speiseeis, süßsauren Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Süßwaren, Kaugummis, Tafelsüßen, Dessertspeisen u.v.m. eingesetzt werden.

Hinweis

Die Konsumentin/der Konsument erkennt den neuen Süßstoff an der

E-Nummer 960.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2012

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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