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ELGA-Gesetz in Begutachtung

28.02.2011

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) nimmt nach jahrelangen Planungen nun Gestalt an. Gesundheitsminister Alois Stöger hat vor kurzem das ELGA-Gesetz in Begutachtung geschickt. Darin wird die Verwendung elektronischer Gesundheitsdaten in ELGA genau geregelt. Institutionen und Interessensvertretungen sind bis 24. März 2011 eingeladen, Stellungnahmen abzugeben.

ELGA ist ein Informationssystem, das allen berechtigten Gesundheitsberufen (z.B. Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/Zahnärzten, Spitälern und Apotheken) – sogenannten Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) – und den teilnehmenden Patientinnen und Patienten bestimmte Gesundheitsdaten in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Wie Stöger betont, wird dabei dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt.

Ziel von ELGA ist, die Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen, indem wichtige Informationen für Diagnose und Therapie besser und rascher verfügbar gemacht werden. Dies betrifft diagnostische und therapeutische Entscheidungsgrundlagen, wie z.B. Medikationsinformationen, Radiologiebefunde, Laborbefunde oder Entlassungsbriefe nach einem Spitalsaufenthalt. Dadurch sollen Behandlungsprozesse optimiert und Doppelbefundungen vermieden werden.

Die Teilnahme an ELGA und die Zugriffsrechte können von den Patientinnen und Patienten selbst bestimmt und festgelegt werden.

Laut vorliegendem Gesetzesentwurf dient ELGA u.a.:

  • der Stärkung der Patientinnen-/Patientenrechte, insbesondere der Informationsrechte und dem Rechtsschutz,
  • der Qualitätssteigerung diagnostischer und therapeutischer Entscheidungen sowie der Behandlung und Betreuung,
  • der Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Gesundheitsleistungen.

Hinweis

Den Begutachtungsentwurf des ELGA-Gesetzes können Sie von der Website des Gesundheitsministeriums herunterladen.

Weitere Informationen: ELGA GmbH.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2011

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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