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Gesundheitsreform: „Digital vor ambulant vor stationär“

23.11.2023

Bund, Länder und Sozialversicherung einigten sich nach langen Verhandlungen des Finanzausgleichs auf die damit verbundene Gesundheitsreform. Oberstes Ziel der Reform: Die medizinische Versorgung soll für alle Menschen in Österreich weiterhin in hoher Qualität gesichert werden. Bis 2028 werden dafür rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt. Als Grundsatz für die geplanten Maßnahmen gilt: „Digital vor ambulant vor stationär“.

Mehr Gesundheitszentren und Gruppenpraxen, zusätzliche Kassenstellen, Strukturreformen in den Spitälern, Ausbau digitaler Angebote und bessere Vorsorgeprogramme: Die Gesundheitsreform wird die größte Strukturreform seit Jahrzehnten sein. Sie soll langfristig hochwertige medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten in Österreich sichern. Auf diese Reform hat man sich im Rahmen des Finanzausgleichs geeinigt.

Nach monatelangen Verhandlungen wurde nun festgelegt, dass bis 2028 rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt werden. „Gesundheit für alle in hoher Qualität – und zwar mit der e-Card statt der Kreditkarte. Das sichern wir mit unserer Gesundheitsreform”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das Reformpaket wurde am 22. November im Nationalrat eingebracht und soll Mitte Dezember im Parlament beschlossen werden.

Notwendigkeit von Gesundheitsreformen

Das österreichische Gesundheitssystem zählt zu den besten der Welt. Aber: Viele Leistungen, die bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostengünstiger möglich wären, werden derzeit in Spitälern erbracht. Das verursacht auf lange Sicht hohe Kosten. 

Auch der Anfang November veröffentlichte OECD-Bericht „Health at a Glance“ verdeutlicht: Österreich ist zwar im internationalen Vergleich nach wie vor gut aufgestellt. Allerdings stehen hohe Kosten für Spitäler vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich, Digitalisierung und Vorsorge gegenüber. Überdurchschnittlich hoch ist zudem der Anteil an Gesundheitsausgaben, die von Patientinnen und Patienten privat bezahlt werden. Kostensteigerungen und Personalmangel gefährden zudem die hohe Qualität der Versorgung.

Digital vor ambulant vor stationär

Nach dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ werden durch die Gesundheitsreform nun digitale Angebote für Patientinnen und Patienten ausgebaut. Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte werden künftig verpflichtend an ELGA angebunden.

Weiters wird der niedergelassene Bereich gestärkt und Strukturreformen zur Entlastung der Spitäler umgesetzt. Verbesserungen sind auch bei der Gesundheitsvorsorge und -förderung vorgesehen. Gleichzeitig werden die Maßnahmen aus den Pflegereformen 2022 und 2023 langfristig finanziert. Dazu gehören etwa Gehaltserhöhungen für Pflegekräfte, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die erhöhte Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Auch die Projekte zum „Community-Nursing“ werden dauerhaft abgesichert, genauso wie der Ausbau von Impfprogrammen und die Medikamentenversorgung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie unter: www.sozialministerium.at.

Letzte Aktualisierung: 23. November 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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