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e-Rezept: Kassen- und Privatrezepte elektronisch

11.01.2023

Seit 2022 werden alle Kassenrezepte in elektronischer Form als e-Rezept ausgestellt. Das e-Rezept ersetzt damit das Kassenrezept in Papierform in Ordinationen und Apotheken. Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte elektronisch als e-Privatrezept ausgestellt werden. Das elektronische Rezept ist ein weiteres Service im e-card-System.

So funktioniert das e-Rezept

Die Ärztin oder der Arzt verschreibt ein Medikament oder mehrere zur Behandlung und speichert das e-Rezept im e-card-System. Auf Wunsch erhält die Patientin oder der Patient einen Ausdruck des e-Rezepts. Das verschriebene Medikament kann in jeder Apotheke abgeholt werden. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Stecken der e-card
  • Scan des e-Rezept-Codes oder
  • Eingabe der e-Rezept-ID

Code oder ID können von der Patientin oder vom Patienten über eine App oder Website der jeweiligen Krankenversicherung mit der ID Austria abgerufen und am Handy gespeichert werden. Der e-Rezept-Code oder die e-Rezept-ID kann auch einer anderen Person zum Abholen des Medikaments weitergeleitet werden. Der Code ist zudem auch auf dem Ausdruck des e-Rezepts vorhanden.

Das e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept und ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Eine Abmeldung ist nicht möglich.

Ein Privatrezept kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als e-Privatrezept ausgestellt werden. So muss zum Beispiel die Patientin oder der Patient in Österreich sozialversichert sein und über eine e-card verfügen. Die Ärztin oder der Arzt muss an das e-card-System angeschlossen sein und über ein Rezepturrecht verfügen.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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