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Telefonische Gesundheitsberatung 1450 wird ausgeweitet

29.03.2019

Die telefonische Gesundheitsberatung 1450 ist ab 18. März in Oberösterreich und ab 1. April 2019 in der Steiermark verfügbar. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es die Hotline bereits seit 2017. Unter dem Motto „Wenn’s weh tut! 1450“ erhalten Anruferinnen und Anrufer aus diesen Bundesländern rund um die Uhr und sieben Tage die Woche eine telefonische Beratung bei gesundheitlichen Problemen. Im Lauf des Jahres soll der Service in den restlichen Bundesländern gestartet werden. „Wenn’s weh tut! 1450“ ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Ländern und der Sozialversicherung.

Egal ob Bauchweh, Fieber, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Zahnschmerzen, ein angeschwollener Insektenstich oder ein anderes akutes gesundheitliches Problem: Anruferinnen/Anrufer bekommen unter der Nummer 1450 rasche und kompetente Hilfe und Beratung. Oft wissen Betroffene nicht, was zu tun ist: Können die Beschwerden selbst behandelt werden? Soll eine Hausärztin/ein Hausarzt aufgesucht werden? Ist die Behandlung durch eine Fachärztin/einen Facharzt erforderlich oder ist die Notfallambulanz die beste Adresse?

So läuft ein Anruf bei 1450 ab

Zu Beginn wird die Anruferin/der Anrufer nach dem Aufenthaltsort und den Beschwerden gefragt. Liegt tatsächlich ein medizinischer Notfall vor, wird die Rettung gerufen. Handelt es sich nicht um einen Notfall, wird die Beratung durch speziell ausgebildetes diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal weitergeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der telefonischen Gesundheitsberatung beurteilen mit Unterstützung eines Expertensystems die geschilderten Symptome. Schließlich erhält die Anruferin/der Anrufer eine Empfehlung für das weitere Vorgehen bei dem Gesundheitsproblem. Abhängig von Tageszeit und Aufenthaltsort wird gemeinsam die weitere Versorgung geplant.

Die telefonische Gesundheitsberatung 1450 ist kostenlos – Anruferinnen/Anrufer bezahlen nur die üblichen Telefonkosten gemäß ihrem Tarif.

Weitere Informationen:

Wenn’s weh tut! 1450

Letzte Aktualisierung: 29. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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