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e-Medikation in ganz Österreich verfügbar

11.12.2019

Zwei Millionen Menschen in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein. Unerwünschte Wechselwirkungen sind dabei ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Mit der e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, können unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverschreibungen von Medikamenten vermieden und die Patientensicherheit erhöht werden. Seit kurzem steht die e-Medikation flächendeckend in allen Bundesländern bei Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken zur Verfügung.

Vorarlberg war das erste Bundesland, das Anfang 2018 die e-Medikation eingesetzt hat. Danach erfolgte Schritt für Schritt die Einführung in allen Bundesländern, die nun mit Wien im Herbst 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde. Mittlerweile verwenden 6301 Ärztinnen und Ärzte sowie 1357 Apotheken diese Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Mehr als 70 Millionen Verordnungen für Medikamente wurden bereits in e-Medikation gespeichert.

e-Medikation in Arztpraxen und Apotheken

Neu ist, dass nun auch Apotheken mit dem e-card System ausgestattet sind. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, können auch rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärztinnen/Wahlärzten in die e-Medikation eingetragen werden. Zusätzlich kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden.

„Mein Dank gilt den Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern, die die e-Medikation nun im Sinne der Patientensicherheit einsetzen. Denn nur, wenn alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken konstant und vollständig Daten in e-Medikation speichern, bringt die e-Medikationsliste den vollen Nutzen für alle Beteiligten,“ erklärt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung. Die „e-Medikation“ ist neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

So funktioniert die e-Medikation

Kassenärztinnen und Kassenärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Besteht ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und haben sich die Patientinnen und Patienten nicht von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die e-Medikationsliste ihrer Patientin/ihres Patienten einsehen und auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Damit haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.

Die neu verordneten Medikamente des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin werden in der e-Medikation gespeichert und die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der e-Medikation ihrer Kundinnen und Kunden speichern. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden, und es können auch rezeptfreie Medikamente eingetragen werden. Auf der e-card selbst werden keinerlei Medikationsdaten gespeichert.

Was ist der Nutzen der e-Medikation?

Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen können - statistisch gesehen - bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus. Dabei sind besonders auch die rezeptfreien Medikamente zu beachten, die eine hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen. Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten öfter auf, als man denkt: Manche Blutgerinnungshemmer vertragen sich nicht mit rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln, Blutdrucksenker harmonieren oft nicht mit Entwässerungsmitteln. Selbst manche auf den ersten Blick unverfängliche Teesorten, Mineralien oder Vitamine können die Wirkung von Medikamenten beeinflussen, z.B. verstärken oder abschwächen.

Mit der e-Medikationsliste haben die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Ärztin bzw. Arzt, eine Ambulanz oder ein Spital einen aktuellen Überblick über verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente. Damit können diese auf unerwünschte und auch gefährliche Wechselwirkungen überprüft und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.

Die eigene e-Medikationsliste abrufen

Muster Medikationsliste im ELGA-Portal
© SVC

Bürgerinnen und Bürger können die e-Medikationsliste auch selbst über das ELGA-Portal abrufen und ausdrucken. Die persönliche e-Medikationsliste listet alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen, Packungsgröße und Dosierung. Für den Einstieg ins ELGA-Portal auf  www.gesundheit.gv.at ist eine Anmeldung (ELGA Login) mit ID Austria erforderlich .

Für Fragen zu e-Medikation und ELGA steht die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

Außerdem unterstützen die ELGA-Ombudsstellen die ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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