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Tag gegen den Lärm

25.04.2018

„Wie bitte?“ Sehr starker Lärm macht nicht nur Gespräche schwierig, er schädigt auf die Dauer auch das Gehör. Vielen ist oft nicht bewusst, dass auch weniger lauter Dauerlärm, zum Beispiel einer stark befahrenen Straße, den menschlichen Organismus beeinträchtigen kann. Lärm macht krank – in der Wohnumgebung, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Daher informieren Organisationen am 25. April, dem Internationalen Tag gegen den Lärm, wie man Lärmprobleme lösen und sich vor Lärm schützen kann.

Laute Geräusche ab ca. 85 Dezibel (dB) Schalldruck können die empfindlichen Haarzellen im Gehörgang schädigen. Wirkt dieser Lärm oft und über längere Zeit auf das Gehör ein, sind häufig Gehörschäden die Folge.

Es muss kein Presslufthammer sein, um durch Lärm gesundheitlich beeinträchtigt zu werden: Auch ein weniger starker Lärmpegel löst bei manchen Menschen auf die Dauer eine Stressreaktion aus. Die Folgen sind unter anderem Konzentrations- oder Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck und Puls.

Schutz vor Verkehrslärm

Die häufigste Lärmquelle in Europa ist der Verkehr – auf der Straße, in der Luft oder auf der Schiene. Im Rahmen des persönlichen Mobilitätsverhaltens gibt es viele Möglichkeiten, Lärm und Luftschadstoffe zu verringern, z.B. durch die Wahl des Verkehrsmittels oder die Fahrweise. Mit den Umgebungslärmkarten zeigt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auf Lärminfo.at auf, wo es in Österreich laut ist. Die Lärmkarten sind unter anderem eine Basis für Lärmschutzmaßnahmen.

Die Berufskrankheit Nummer 1: Lärmschwerhörigkeit

Lärmschwerhörigkeit ist in Österreich die häufigste Berufskrankheit. Lärm am Arbeitsplatz kommt besonders dort vor, wo mit Maschinen gearbeitet wird. Auch hier gilt: Nicht der einmalige laute Knall führ oft zur Schwerhörigkeit, sondern die Dauerlärmbelastung. Ein Großteil der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit – 2017 waren es 642 Fälle – könnte allerdings durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden, so die AUVA. Lärmmessungen, autometrische Untersuchungen und Beratungen von Firmen können zum Schutz der Beschäftigten eingesetzt werden. Die Fachleute der AUVA betreuen versicherte Betriebe zum Thema Lärm am Arbeitsplatz und helfen, Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Das AUVA-Lärmtelefon steht für Fragen zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz unter 05 93 93-21733 zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 25. April 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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