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Handschuhe in der Feinkost: Kein Hygienevorteil

22.03.2018

Vom Verkaufspersonal getragene Einweghandschuhe an Feinkosttheken oder Backstuben bringen keinen hygienischen Vorteil, informiert die Arbeitsinspektion. Das Tragen von Handschuhen würde ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln und könnte zudem die Haut der Verkäuferinnen und Verkäufer schädigen. Die Arbeitsinspektion führt deshalb bis Mai 2018 eine Schwerpunktion bei großen Handelsketten durch, um über das Thema aufzuklären und zu beraten.

Falsch verstandene Hygiene hilft nicht, kann aber schaden. Am Beispiel der Einweghandschuhe im Feinkost-Verkauf belegt dies, laut Arbeitsinspektorat, ein Forschungsbericht der deutschen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus dem Jahr 2008: Demnach ist das Tragen von Handschuhen an Feinkosttheken nicht hygienischer als das Arbeiten mit bloßen Händen und Werkzeugen, wie Gabeln, Greifzangen, Wursthalter, Löffeln, Papier oder Folien. Der Einsatz dieser Werkzeuge führt sogar zu einer geringeren Verkeimung der Hände bzw. der Arbeitsflächen als bei der Verwendung von Handschuhen. Auch regelmäßige Händehygiene trägt zur Sauberkeit bei.

Hingegen führt der längere Einsatz von dichten Einweghandschuhen durch das Verkaufspersonal zu einer Belastung der Haut der Hände und zu einer Störung des Feuchtigkeitshaushalts. Dies kann trockene und irritierte Haut verursachen, die Schutzfunktion der Haut beeinträchtigen und Infektionen begünstigen.

Verzicht auf Einweghandschuhe

Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Hautgesundheit könnte in Zukunft bei Feinkosttheken auf Einweghandschuhe verzichtet werden. Für den Lebensmittelhandel erstellte das Arbeitsinspektorat die Kundeninformation „Hygiene ohne Handschuhe“. Darin werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Studien belegen: Das Tragen von Handschuhen bringt keinen hygienischen Vorteil.
  • Mehr Hygiene wird erreicht durch
    • Verwendung von Gabeln, Zangen etc.
    • regelmäßige Händehygiene
    • Hygieneschulungen und Eigenkontrollen

Weitere Informationen:

Arbeitsinspektorat

Letzte Aktualisierung: 22. März 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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