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Obduktion

Leichenöffnung

Mithilfe einer Obduktion (Autopsie) kann die Todesursache festgestellt werden. Je nach Grund der Obduktion können unterschiedliche Obduktionsarten unterschieden werden.
Klinische Obduktion: Zur Feststellung der Todesursache und zur Bestätigung von Diagnose und Therapie.

Sanitätsbehördliche Obduktion: Ist eine durch die Behörde verordnete Obduktion, zur Klärung der Todesursache z.B. aus hygienischen Gründen bei Verdacht auf infektiöse Krankheiten.

Gerichtliche Obduktion: Bei Verdacht auf ein Verbrechen muss geklärt werden, ob ein Fremdverschulden vorliegt.

Lehrobduktion: Dient der studentische Ausbildung und bedarf einer zu Lebzeiten abgegebenen Einverständniserklärung des Betroffenen (Körperspende).

Privatobduktion: Wird privat von Angehörigen oder Rechtsnachfolgern zur Feststellung der Todesursache in Auftrag gegeben (etwa bei Versicherungsfragen).
In Österreich muss für die klinische, sanitätsbehördliche sowie gerichtliche Obduktion keine Zustimmung durch Angehörige vorliegen.

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