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Approbation

Anerkennung beruflicher Qualifikation

Die Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung (Approbation, Nostrifikation) durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Berufsausübung vorgeschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie unter Gesundheitsberufe von A bis Z.

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