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S2-Formular

Europäisches Formular S2

Genehmigt Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsträger im Vorfeld die Behandlung im Ausland, stellt er Ihnen als Nachweis der Genehmigung einen Vordruck mit der Bezeichnung S2 (E112) aus. Ihr Krankenversicherungsträger kann diese Genehmigung entweder für die beantragte Behandlung oder auch für einen bestimmten Gesundheitsdienstleister sowie für einen bestimmten Ort und eine festgelegte Dauer ausstellen.

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