
Das psychotherapeutische Gutachten
Bei einem psychotherapeutischen Gutachten untersuchen und beurteilen qualifizierte Sachverständige psychosozial und/oder psychosomatisch bedingte Verhaltensveränderungen und Leidenszustände. Vorweg werden bestimmte Fragestellungen vereinbart. Die Sachverständigen haben diese in ihrem Gutachten zu beantworten. Dies erfolgt auf Basis von psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Die Sachverständigen orientieren sich dabei an psychotherapeutischer Diagnostik und Beurteilung.
Hier finden Sie Anlaufstellen für die Erstellung eines psychotherapeutischen Gutachtens.
Sachverständige, die Gutachten erstellen, erheben für ihre Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen zunächst Befunde. In einem Befund werden festgestellte Tatsachen festgehalten. Dann werden daraus aufgrund besonderer Fachkunde Schlussfolgerungen gezogen. Diese müssen entsprechend gründlich abgewogen und begründet sein. Das psychotherapeutische Gutachten soll einheitlich strukturiert, klar im Aufbau sowie schlüssig und nachvollziehbar sein.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 31.01.2022
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