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e-Medikation: Schrittweise Umsetzung startet

28.02.2018

Nach dem Start in Vorarlberg im Jänner 2018 wird e-Medikation schrittweise umgesetzt und bis September 2019 in ganz Österreich in Kassenordinationen und Apotheken verfügbar sein. Mit e-Medikation können Ärztinnen/Ärzte oder Apothekerinnen/Apotheker Arzneimittel der Patientinnen/Patienten auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Über das ELGA-Portal gibt es die Möglichkeit, die eigene e-Medikationsliste einzusehen und auszudrucken. Nach der Einführung von e-Medikation sollen weitere e-Services folgen. Dies gaben die Umsetzungspartner – das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Sozialversicherung, die Ärztekammer und die Apothekerkammer – am 27. 2. 2018 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.

So funktioniert e-Medikation

Die ELGA-Anwendung e-Medikation gibt einen aktuellen Überblick über alle Medikamente einer Person, die von einer Ärztin/einem Arzt verschrieben und in der Apotheke abgeholt wurden. Bei der Verschreibung eines Medikaments wird das Rezept mit einem Code versehen. Will die Patientin/der Patient das Medikament nicht in der e-Medikation speichern, kann das der Ärztin/dem Arzt bei der Verschreibung mitgeteilt werden.

In der Apotheke wird das Rezept gescannt und in der e-Medikation als „abgeholt“ gespeichert. Auch rezeptfreie Medikamente können auf Wunsch gespeichert werden. So ist eine bessere Beratung der Patientin/des Patienten in der Apotheke möglich.

Der Zugriff auf die ELGA-Gesundheitsdaten und damit auch auf e-Medikation ist über das ELGA-Login am Gesundheitsportal mit ID Austria möglich. Dort können auch die Protokolldaten eingesehen werden. Sie zeigen, wer auf die Informationen zugegriffen hat. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden.

Wann ist e-Medikation in den Bundesländern verfügbar?

In Vorarlberg wurde e-Medikation bereits im Jänner 2018 eingeführt. Derzeit arbeiten bereits 307 Vertragsärztinnen und -ärzte sowie 37 Apotheken mit dem Service. Der weitere Fahrplan für Verfügbarkeit von e-Medikation: Steiermark und Kärnten Mai 2018, Tirol Oktober 2018, Salzburg November 2018, Oberösterreich Februar 2019, Burgenland und Niederösterreich Juni sowie Wien September 2019.

Was ist das elektronische Kommunikationsservice eKOS?

Nach e-Medikation soll 2018 das elektronische Kommunikationsservice EKOS schrittweise eingeführt werden. Mit eKOS können Zuweisungen und Verordnungen auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Patientinnen und Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die Bewilligung von Verordnungen und Zuweisungen kümmern. Informationen über den Bewilligungsstatus können im „Meine SV“-Portal (www.meineSV.at) abgefragt werden. Ab 1.1. 2019 soll EKOS flächendeckend in Österreich von allen Vertragsärztinnen und -ärzten verwendet werden.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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