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Superfoods: Vorsicht Wechselwirkungen

12.07.2016

Wer sich für Ernährung und Gesundheit interessiert, kommt zurzeit nicht an ihnen vorbei: Superfoods sind in aller Munde und mittlerweile nicht nur in Reform- und Naturkostläden, sondern auch in Supermärkten oder Bäckereien anzutreffen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in seiner aktuellen Ausgabe von „Der Konsument“ Chia, Matcha, Noni und weitere als Superfood vertriebene Nahrungsmittel einem Check unterzogen. Nüchtern dabei sein Fazit: In der Regel nur als Importware erhältlich, sind Superfoods nicht besser als heimische Produkte, aber deutlich teurer. Manche Superfoods können zudem in Wechselwirkung mit Medikamenten treten und zu giftigen Anreicherungen führen. Manche Produkte sind mit bedenklichen Rückständen belastet.

Zahlreiche gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei der Vermarktung von Superfoods sind eine rechtliche Gratwanderung. Zum Schutz der Konsumentinnen/der Konsumenten müssen sogenannte Health Claims wissenschaftlich abgesichert sein. Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen dürfen bei der Vermarktung folglich nur dann verwendet werden, wenn diese ausdrücklich durch die EU zugelassen sind.

Belege fehlen größtenteils

Für die Aussagen, dass Chiasamen den Blutzucker regulieren, gegen Gelenksschmerzen sowie Sodbrennen wirken sollen, gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Abgesichert ist lediglich ihr hoher Ballaststoffgehalt und somit eine verdauungsfördernde Wirkung.

Ebenso fehlen wissenschaftliche Belege und erkennbare Zusammenhänge bei u.a. folgenden Aussagen: Gojibeeren sollen das Herz-Kreislauf-System unterstützen und das Immunsystem stärken. Granatapfelkerne sollen das Wachstum diverser Krebsarten hemmen und Herz-Kreislauf-Beschwerden lindern. Aloe vera wird gepriesen, gegen Asthma und Depressionen zu helfen sowie die Folgen einer Chemotherapie zu lindern. Noni soll Schmerzen stillen, den Schlafbedarf senken und gegen Heißhungerattacken wirken. Sämtliche dieser Aussagen sind bei der Vermarktung nicht zulässig, da es keine Belege dafür gibt.

Offizielle Stellen wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) raten bei bestimmten Superfoods sogar zu einer begrenzten Aufnahme: So sollten pro Tag etwa nicht mehr als 15 Gramm Chiasamen verzehrt werden.

Vorsicht Wechselwirkungen

Der VKI warnt zudem davor, dass manche Superfoods unter Umständen mit Medikamenten in unerwünschte Wechselwirkungen treten. So können Chiasamen blutverdünnende und blutdruckhemmende Arzneien beeinträchtigen. Bestimmte Stoffe der Gojibeere hemmen mitunter den Abbau gerinnungshemmender Medikamente und können zu einer gefährlichen Anreicherung im Körper führen. Granatapfelsaft setzt ähnlich Grapefruitsaft den Abbau bestimmter Arzneimittel herab, so dass es zu toxischer Anhäufung kommen kann. Weitere Risiken bestehen in allergischen Reaktionen oder möglichen Magen-Darm-Beschwerden.

Schadstoffe und Pestizidbelastung

Der VKI gibt auch zu bedenken, dass beim Kauf von Superfoods darauf geachtet werden sollte, ob die Ware rückstandskontrolliert sei. In chinesischen Gojibeeren wurden etwa bereits mehrfach hohe Pestizidbelastungen gemessen. Außerdem gibt es laut VKI Hinweise, dass Chiasamen Unkrautvernichtungsmittel ausgesetzt waren, die hierzulande verboten sind.

Auf der sicheren Seite ist man mit heimischen Superfoods wie z.B. Beeren und weiterem Obst und Gemüse nach den Ampelfarben, Nüssen, diversen Samen wie z.B. Leinsamen oder Hülsenfrüchten („Best of“ heimischer Superfoods).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2016

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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