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Legale Online-Apotheken sicher erkennen

24.06.2015

Im Internet sorglos Medikamente zu kaufen, kann zum russischen Roulette werden. Illegale Händler verkaufen über Webseiten gefälschte Medikamente, die ein massives Gesundheitsrisiko darstellen. Ein neues EU-weites Sicherheitslogo kennzeichnet registrierte und legale Versandapotheken und soll den Einkauf von Arzneimitteln im Internet sicherer machen.

EU-weites Sicherheitslogo

Das Sicherheitslogo ist ein weißes Kreuz mit grüner Schrift. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen, ob sie bei einer zertifizierten und überwachten Stelle kaufen. Die auf dem Logo abgebildete Flagge bezeichnet das Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ein Klick auf das Logo führt zu einer Liste der Arzneimittelbehörde des jeweiligen Landes. Auf dieser Liste kann schnell und unkompliziert kontrolliert werden, ob die Apotheke registriert und legal ist.

Nur rezeptfreie Medikamente erlaubt

Nur rezeptfreie Medikamente dürfen in Österreich über das Internet bezogen werden. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist in Österreich verboten. Wer rezeptpflichtige Medikamente im Internet kauft – egal ob von einer inländischen oder ausländischen Internet-Apotheke –, macht sich strafbar.

Internet-Apotheken aus Österreich

Ab 25. Juni dürfen österreichische Apotheken rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen. Bisher war es bestimmten ausländischen Apotheken aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erlaubt, rezeptfreie und in Österreich zugelassene oder registrierte Arzneimittel nach Österreich abzugeben.

Der legale Online-Versand von rezeptfreien Medikamenten in Österreich ist ausschließlich über Apotheken möglich, nicht aber über Drogerien oder Supermärkte. „Die hohen Qualitätsvorgaben und der Versand ausschließlich über Apotheken schützen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen und erhöhen die Arzneimittelsicherheit“, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

In der Fernabsatz-Verordnung ist festgelegt, dass über den Versandhandel nur Medikamente in einer Menge bestellt werden dürfen, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Der Versand des Arzneimittels hat – soweit verfügbar – innerhalb eines Tages ab Bestellbestätigung zu erfolgen. Die Versandapotheke muss eine kostenlose telefonische Beratung anbieten. Derzeit sind in Österreich sechs Internet-Apotheken bei der zuständigen Behörde, der BASG/AGES Medizinmarktaufsicht, registriert.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2015

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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