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Gesundheitsreform: Umsetzung hat begonnen

01.07.2013

Bei der Gesundheitsreform wurde ein wichtiger Schritt hin zur praktischen Umsetzung gesetzt. Ende Juni einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf einen Bundeszielsteuerungsvertrag. Darin wurden wichtige Vorgaben für die Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Kostendämpfung festgeschrieben.
Die neue Bundes-Zielsteuerungskommission hat in ihrer ersten Sitzung am 28.6.2013 den Vertragsentwurf beraten und zum Abschluss empfohlen. Bis Ende September müssen Landespolitik und Krankenkassen Details für die Umsetzung ausverhandeln.

Mehr Gruppenpraxen, bessere Versorgungszeiten

Beispielsweise wird im Bundeszielsteuerungsvertrag vorgegeben, dass in jedem Bundesland mindestens zwei Gruppenpraxen oder andere multiprofessionelle Versorgungsformen eingerichtet werden, um die Versorgung der Menschen zu verbessern. Wo und in welcher Form diese Einrichtungen zur Verfügung stehen sollen, wird auf Landesebene festgelegt. Ziel ist eine flächendeckende Primärversorgung, auch rund um die Uhr und an Wochenenden.

Weitere wesentliche Inhalte des Vertrags sind:

  • Steigerung der tagesklinischen Leistungen: Um die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus zu reduzieren, werden die tagesklinischen Leistungen bei Kataraktoperationen (grauer Star), Krampfadern, Leistenbruch, Metallentfernung und Knie-Operationen und weiteren Eingriffen ausgebaut. Dadurch können die Qualität gesteigert und die Leistungen schneller erbracht werden, die Patientinnen/Patienten kommen schneller in ihr gewohntes Umfeld zurück.
  • Einführung eines telefonischen und webbasierten Erstberatungsservices für medizinische Fragen: Ob man mit Beschwerden zum Hausarzt/zur Hausärztin, direkt zur Fachärztin/zum Facharzt oder gleich in eine Spitalsambulanz geht, ist für Patientinnen/Patienten oft schwierig zu entscheiden. Um sie bei der Wahl der für ihre Behandlung passenden Gesundheitseinrichtung zu unterstützen, soll es in Zukunft die Möglichkeit einer telefonischen und/oder webbasierten Beratung geben.
  • Bundeseinheitliche Qualitätsmanagementsysteme im Spital und im niedergelassenen Bereich und abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren: Um die Qualität der Behandlung in ganz Österreich sicherzustellen, werden einheitliche Kriterien für Qualitätsmanagementsysteme sowohl für den stationären, als auch den ambulanten Bereich vereinbart.

Partnerschaftliche Zielsteuerung

Das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem ist Kern der Gesundheitsreform und soll laut Informationen des Gesundheitsministeriums eine bessere Abstimmung zwischen den niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten und den Spitälern garantieren. Für eine weitere Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems wird mehr Geld benötigt, andererseits müssen die Kostensteigerungen auch in Zukunft bewältigbar bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, wird bis 2016 das Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben mit dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum synchronisiert. Dies entspricht im Jahr 2016 einem Zuwachs von 3,6 Prozent.

Seit April 2010 hat eine auf höchster politischer Ebene angesiedelte Arbeitsgruppe die Reform verhandelt. Die Mitglieder des Verhandlungsteams waren Gesundheitsminister Alois Stöger und Finanzministerin Maria Fekter für den Bund, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer und die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely für die Länder und der Verbandsvorsitzende Hans Jörg Schelling und die Vorsitzende der Trägerkonferenz Ingrid Reischl für die Sozialversicherung.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2013

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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