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Stammzelltransplantation: Was ist das?

Die Stammzelltransplantation ist eine bewährte Behandlung bei schweren Erkrankungen des blutbildenden Systems (z.B. Leukämie, myelodysplastisches Syndrom, angeborene Anämien), bei Lymphomen, angeborenen Immundefekten oder bestimmten Stoffwechselerkrankungen. Diese Erkrankungen haben oft lebensgefährliche Folgen.

Stammzellen werden aus dem peripheren Blut, aus dem Knochenmark oder auch aus Nabelschnurblut gewonnen und für die Therapie aufbereitet. Die Stammzellen können von der Patientin/vom Patienten selbst (autologe Stammzelltransplantation) oder von einer gewebeverträglichen, verwandten oder nicht verwandten Person stammen (allogene Stammzelltransplantation).

Wichtig für den Erfolg einer allogenen Stammzelltransplantation ist eine optimale Übereinstimmung der HLA-(Humane-Leukozyten-Antigene-)Gewebemerkmale von Empfängerin/Empfänger und Spenderin/Spender. Passende Stammzellspender können in der Kernfamilie (bei Geschwistern) und selten auch bei anderen nahen Verwandten gefunden werden.

Bei der Mehrzahl der Patientinnen/Patienten muss jedoch nach einem nicht verwandten Spender –einer Fremdspenderin/einem Fremdspender – gesucht werden. Die Chance auf einen Erfolg der Suche hängt von den Gewebemerkmalen der Patientin/des Patienten ab. Bestimmte Gewebemerkmale sind relativ häufig, andere hingegen sehr selten. Im Durchschnitt beträgt die Wahrscheinlichkeit, eine passende Spenderin/einen passenden Spender zu finden, rund 1:500.000.

Was sind Stammzellen?

Stammzellen sind für die Blutbildung verantwortlich. Sie befinden sich im Knochenmark und erneuern sich durch Zellteilung laufend. Aus Blutstammzellen entstehen reife Blutzellen, und zwar Leukozyten, Erythrozyten oder Thrombozyten.

Bei Erkrankungen des blutbildenden Systems können Stammzellen betroffen sein. Dies kann zu vermehrter Produktion (Leukämie) oder verminderter Produktion (Aplasie) von Blutzellen führen.

Was passiert bei der Stammzelltransplantation?

Bei der Stammzelltransplantation werden der Patientin/dem Patienten nach einer Therapie (z.B. Chemotherapie, Bestrahlung) gespendete Stammzellen übertragen. Dadurch wird das blutbildende System neu aufgebaut. In der Folge wird auch das Immunsystem wiederhergestellt.

Die Patientin/der Patient wird zunächst mittels Konditionierungstherapie auf die Aufnahme der fremden Stammzellspende vorbereitet. Damit die Stammzellspende später nicht abgestoßen wird, wird das Immunsystem der Patientin/des Patienten medikamentös oder mit einer Ganzkörperbestrahlung unterdrückt (Immunsuppression).

Bei der Transplantation der Stammzellen wird das Stammzellpräparat in Form einer intravenösen Infusion verabreicht.

Was ist eine autologe Stammzelltransplantation?

Bei der autologen Stammzelltransplantation werden der Patientin/dem Patienten eigene Stammzellen transplantiert.

Diese Behandlung wird vor allem beim multiplen Myelom, bestimmten bösartigen Lymphomen und Hodenkrebs angewendet. Zuerst wird die Patientin/der Patient mit einer Chemotherapie behandelt. Dadurch sollen Tumorzellen entfernt werden. Anschließend erhält die Patientin/der Patient ein spezielles Medikament, einen sogenannten Wachstumsfaktor. Dieser regt einen vermehrten Transport von Stammzellen aus dem Knochenmark in den Blutkreislauf an. Nach einigen Tagen oder Wochen können die Stammzellen mittels eines speziellen Verfahrens (Stammzellapherese) aus dem Blut gesammelt werden. Das gewonnene Stammzellpräparat wird tiefgefroren bis zur Transplantation aufbewahrt. Oft werden vor der Stammzelltransplantation noch weitere Chemotherapien durchgeführt.

Was ist eine allogene Stammzelltransplantation?

Bei der allogenen Stammzelltransplantation werden die Patientinnen und Patienten mit Stammzellen, die von einer anderen Person gespendet werden, therapiert.

Diese Methode kommt vor allem bei schweren Erkrankungen des blutbildenden Systems (z.B. Leukämie, myelodysplastisches Syndrom, angeborene Anämie), bei Lymphomen, angeborenen Immundefekten oder bestimmten Stoffwechselerkrankungen zur Anwendung.

Die Stammzellen für die Transplantation stammen meist von einer gewebeverträglichen Person. Es kann sich dabei um ein HLA-(Human-Leukocyte-Antigen-)identisches Geschwister handeln oder um eine nicht verwandte Person, die möglichst viele HLA-Merkmale mit der Patientin/dem Patienten teilt (Fremdspenderin/Fremdspender). HLA-Merkmale sind erbliche Blutgruppeneigenschaften, die auf der Zellmembran von Leukozyten nachweisbar sind. Die Vielfalt der HLA-Merkmale ist sehr groß. Derzeit sind über 10.000 HLA-„Typen“ bekannt.

Was ist eine haploidentische Stammzellspende?

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer HLA-haploidentischen Stammzellspende. Bei diesen Spenderinnen/Spendern stimmt nur die Hälfte der HLA-Merkmale mit den Patientinnen/Patienten überein. Bei dieser Methode werden meist die Eltern oder die leiblichen Kinder als Spenderin/Spender herangezogen. In diesen Fällen stimmen HLA-Merkmale zwischen Empfänger und Spender nicht überein; diesem Umstand kann neuerdings durch spezielle Behandlungsprotokolle Rechnung getragen werden.

Welche Vor- und Nachbehandlungen sind notwendig?

Vor und einige Zeit nach der Stammzelltransplantation ist das Immunsystem aufgrund der Behandlungen geschwächt. Daher erhält die Patientin/der Patient vorbeugend Medikamente, um das Risiko von Infektionen zu senken. Zusätzlich können Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate die Therapie unterstützen.

In den meisten Fällen regeneriert sich die Blutbildung der Patientin/des Patienten zwei bis vier Wochen nach der Stammzelltransplantation. Damit verbessern sich die Blutwerte. Rund drei Monate nach der Transplantation ist das blutbildende System der Empfängerin/des Empfängers komplett ersetzt, der Empfänger hat damit auch die Blutgruppe der Spenderin/des Spenders angenommen.

Eine moderate immunologische Abstoßungsreaktion der transplantierten Stammzellen (Graft-versus-Host-Reaktion) auf den Organismus bzw. auf die Zellen der Empfängerin/des Empfängers ist gewünscht: Sie richtet sich auch gegen verbliebene Tumorzellen/Leukämiezellen, die dadurch zerstört werden (Graft-versus-Tumor/Leukämie-Effekt). Dieser Umstand trägt zum langfristigen Erfolg der Therapie bei.

Um jedoch schwere, lebensbedrohliche Abstoßungsreaktionen zu vermeiden, erhält die Patientin/der Patient rund sechs Monate lang spezielle Medikamente zur Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppressiva). Eine lebenslange Einnahme von Immunsuppressiva ist bei Stammzelltransplantationen – im Gegensatz zu Organtransplantationen - nicht notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter Transplantation: Immunsuppression.

Welche Komplikationen und Nebenwirkungen können auftreten?

Vor und nach einer Stammzelltransplantation können verschiedene Komplikationen als Folge der Chemotherapie, Bestrahlung und Immunsuppression auftreten. Dazu zählen:

  • Übelkeit, Erbrechen, Haarausfall, Entzündungen der Mundschleimhaut und der Haut,
  • Infektionen durch Bakterien, Pilze und Viren,
  • verzögerte Regeneration des Knochenmarks – Neutropenie,, Aplasie.
  • Störungen des Hormonsystems (Unfruchtbarkeit), Wachstumsverzögerungen bei Kindern.

Eine zusätzliche häufige Komplikation nach einer allogenen Stammzelltransplantation ist die Graft versus Host Disease (GvHD): Dabei richten sich die transplantierten Immunzellen (T-Lymphozyten) gegen das Gewebe der Patientin/des Patienten und können Organe schädigen.

Die GvHD kann unterschiedlich ausgeprägt sein:

  • Akute GvHD zeigt kurz nach der Transplantation Symptome wie Hautausschläge, Durchfälle oder Leberentzündung.
  • Chronische GvHD kann mehrere Monate nach der Transplantation auftreten. Sie wird von wiederkehrenden Infektionen charakterisiert. Zahlreiche Organe können betroffen sein. Symptome sind z.B. Hautausschläge, Entzündungen der Schleimhäute und des Zahnfleisches, Übelkeit, Durchfall, Gewichtsverlust etc.

Was passiert bei der Nachsorge?

Nach der Stammzelltransplantation und der Entlassung aus dem Spital sind regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig. Die Nachbetreuung findet ambulant im Transplantationszentrum statt. Oft ist auch die zuweisende Fachärztin/der zuweisende Facharzt für Hämatologie und Onkologie in die Nachbetreuung eingebunden.

Bei der Nachsorge prüft die Ärztin/der Arzt den Gesundheitszustand der Patientin/des Patienten. Durch verschiedene Untersuchungen (z.B. Blutuntersuchungen) sollen Komplikationen und Spätfolgen rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden. Die Ärztin/der Arzt überprüft die Medikation sowie bei einer allogenen Stammzelltransplantation den Immunstatus. In manchen Fällen kann eine weiterführende psychologische Unterstützung aufgrund der belastenden Lebenssituation hilfreich sein.

Wo finde ich ein Stammzelltransplantationszentrum für Erwachsene?

Stammzelltransplantationen werden in Spitälern mit Transplantationszentren durchgeführt. Die Überweisung führt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt durch.

Hier finden Sie eine Liste der Stammzelltransplantationszentren.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden für Versicherte von der jeweiligen Sozialversicherung übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrer/Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (z.B. BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten Untersuchungen (z.B.MRT) kann eine chefärztliche Bewilligung erforderlich sein. Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein. Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, Hilfsmittel und Heilbehelfe) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt. Heilbehelfe müssen zuerst von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden. Die meisten Krankenversicherungsträger sehen – teilweise abhängig von der Art des Heilbehelfs – eine Bewilligung vor. Für Medikamente auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Webseite der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2021

Erstellt durch:

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fischer

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