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FAQ – Behandlung von Personen aus einem Mitgliedstaat in Österreich

Sie sind nicht in Österreich versichert, möchten sich aber hier behandeln lassen? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung welche Leistungen übernommen bzw. welche Kosten erstattet werden. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend einige Fragen und Antworten zum Thema.

Müssen Behandlungen in Österreich von der eigenen Krankenversicherung vorab genehmigt werden?

Dies ist abhängig von der Art der Behandlung bzw. den gesetzlichen Regelungen Ihres Versicherungslandes. Für weitere Auskünfte diesbezüglich setzen Sie sich mit der entsprechenden nationalen Kontaktstelle in Verbindung.

Wer gibt Auskunft über die Behandlungskosten?

Im niedergelassenen Bereich sowie in Privatspitälern, für die der Grundsatz der freien Tarifgestaltung gilt, kann nur der jeweilige Gesundheitsdienstleister selbst Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben. Im stationären Bereich gibt die behandelnde Krankenanstalt bzw. deren Rechtsträger entsprechende Informationen über die zu erwartenden Kosten.

Muss man die Behandlung selbst bezahlen?

In bettenführenden Krankenanstalten, werden ausländische Patientinnen und Patienten auf Grundlage der Patientenmobilitätsrichtlinie nur gegen Barzahlung (Barleistung, Kreditkarten etc.) behandelt. Allerdings können auch andere rechtliche Grundlagen zum Tragen kommen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer nationalen Kontaktstelle in Verbindung. Für alle anderen Gesundheitsdienstleisterinnen, Gesundheitsdienstleister und -einrichtungen können andere Zahlungskonditionen gelten, die direkt bei der jeweiligen Institution erfragt werden müssen.

Auskunft über die Kostenerstattung gibt die nationale Kontaktstelle Ihres Versicherungslandes bzw. Ihr Sozialversicherungsträger.

Wie findet man die „richtigen“ Ärztinnen und Ärzte bzw. Spitäler in Österreich?

Informationen über Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsdienstleister in Österreich finden Sie unter Service-Suche.

Bekommt man Arzneimittel/Medizinprodukte, die im Versicherungsmitgliedstaat verordnet wurden, in Österreich?

Ja, auch im EU-Ausland verschriebene Arzneimittel und Medizinprodukte können in Österreich eingelöst werden, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. entsprechende Rezeptangaben) eingehalten werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Behandlungsmitgliedstaat – Arzneimittel und Medizinprodukte.

Gibt es im Zusammenhang mit seltenen Erkrankungen designierte Expertisezentren in Österreich?

Ja, es gibt designierte Expertisezentren in Österreich. Eine aktuelle Auflistung sowie weitere Informationen finden Sie im Bereich Seltene Erkrankungen.

Unter folgendem Link kann nach Expertisezentren gesucht werden: www.orpha.net

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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