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FAQ – Behandlung von Personen aus einem Mitgliedstaat in Österreich
Sie sind nicht in Österreich versichert, möchten sich aber hier behandeln lassen? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung welche Leistungen übernommen bzw. welche Kosten erstattet werden. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend einige Fragen und Antworten zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Müssen Behandlungen in Österreich von der eigenen Krankenversicherung vorab genehmigt werden?
Dies ist abhängig von der Art der Behandlung bzw. den gesetzlichen Regelungen Ihres Versicherungslandes. Für weitere Auskünfte diesbezüglich setzen Sie sich mit der entsprechenden nationalen Kontaktstelle in Verbindung.
Wer gibt Auskunft über die Behandlungskosten?
Im niedergelassenen Bereich sowie in Privatspitälern, für die der Grundsatz der freien Tarifgestaltung gilt, kann nur der jeweilige Gesundheitsdienstleister selbst Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben. Im stationären Bereich gibt die behandelnde Krankenanstalt bzw. deren Rechtsträger entsprechende Informationen über die zu erwartenden Kosten.
Muss man die Behandlung selbst bezahlen?
In bettenführenden Krankenanstalten, werden ausländische Patientinnen und Patienten auf Grundlage der Patientenmobilitätsrichtlinie nur gegen Barzahlung (Barleistung, Kreditkarten etc.) behandelt. Allerdings können auch andere rechtliche Grundlagen zum Tragen kommen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer nationalen Kontaktstelle in Verbindung. Für alle anderen Gesundheitsdienstleisterinnen, Gesundheitsdienstleister und -einrichtungen können andere Zahlungskonditionen gelten, die direkt bei der jeweiligen Institution erfragt werden müssen.
Auskunft über die Kostenerstattung gibt die nationale Kontaktstelle Ihres Versicherungslandes bzw. Ihr Sozialversicherungsträger.
Wie findet man die „richtigen“ Ärztinnen und Ärzte bzw. Spitäler in Österreich?
Informationen über Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsdienstleister in Österreich finden Sie unter Service-Suche.
Bekommt man Arzneimittel/Medizinprodukte, die im Versicherungsmitgliedstaat verordnet wurden, in Österreich?
Ja, auch im EU-Ausland verschriebene Arzneimittel und Medizinprodukte können in Österreich eingelöst werden, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. entsprechende Rezeptangaben) eingehalten werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Behandlungsmitgliedstaat – Arzneimittel und Medizinprodukte.
Gibt es im Zusammenhang mit seltenen Erkrankungen designierte Expertisezentren in Österreich?
Ja, es gibt designierte Expertisezentren in Österreich. Eine aktuelle Auflistung sowie weitere Informationen finden Sie im Bereich Seltene Erkrankungen.
Unter folgendem Link kann nach Expertisezentren gesucht werden: www.orpha.net
Toolbox zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die Toolbox der Europäischen Kommission informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Unter folgendem Link finden Sie Checklisten für Patientinnen und Patienten, Patientenorganisationen und Gesundheitsdienstleister.
eTranslation ist ein online verfügbares maschinelles Übersetzungssystem der Europäischen Kommission. Eine Übersetzug ist in alle 24 EU-Amtssprachen sowie in Isländisch und Norwegisch möglich. Nach Registrierung und Ausfüllen eines Formulars erhalten Sie Zugang zum Übersetzungs-Tool.
Cross-border healthcare: Publikationen
Hier finden Sie kompakte Factsheets der Europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU, die wichtige Informationen einfach und übersichtlich zusammenfassen.
Medikamente in einem anderen EU-Land kaufen? Ab 2025 können EU-Bürgerinnen und Bürger ihre elektronisch verschriebenen Medikamente auch in ausgewählten Apotheken in anderen EU-Ländern abholen.
Hier finden Sie Informationen sowie die aktuelle Übersicht über die Verfügbarkeit der MyHealth@EU Services.
Checkliste: Geplante Behandlung im Ausland
Sie möchten sich in einem anderen EU-Land behandeln lassen. Dann gibt Ihnen die folgende Checkliste einen kurzen Überblick, was Sie vor, während und nach der Behandlung beachten sollten.
Geplante und ungeplante Behandlungen im Ausland: Rechtsgrundlagen
Verordnungen über die soziale Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 oder Richtlinie 2011/24/EU? Der Infofolder informiert über Rechtsgrundlagen und deren Anwendungen.