Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für die Rezepteinlösung
Für das Einlösen einer Verordnung in Österreich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Verschreibung muss die in der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU der Kommission vom 20. Dezember 2012 mit Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen vorgesehenen Inhalte enthalten.
- Die Verschreibung wurde durch einen im Ausstellungsstaat dazu berechtigten Angehörigen eines Gesundheitsberufes ausgestellt.
Erforderliche Rezeptangaben
Damit das Rezept eingelöst werden kann, sind folgende Angaben zur Identität und Authentizität notwendig:
Identität der Patientin oder des Patienten:
- Name(n)
- Vorname(n) (ausgeschrieben, keine Initialen)
- Geburtsdatum
Authentizität der Verschreibung:
- Ausstellungsdatum
Identität der oder des Verschreibenden:
- Name(n)
- Vorname(n) (ausgeschrieben, keine Initialen)
- Angaben zur beruflichen Qualifikation
- Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme (E-Mail und Telefon- oder Fax-Nummer, jeweils mit internationaler Vorwahl)
- Berufssitz einschließlich der Unterschrift (handschriftlich oder digital)
Identität des verschriebenen Arzneimittels, sofern erforderlich:
- „Gebräuchliche Bezeichnung“ *
- Markenname in folgenden Fällen:
- Bei dem verschriebenen Produkt handelt es sich um ein biologisches Arzneimittel oder
- die oder der Verschreibende hält es für medizinisch erforderlich; in diesen Fällen ist auf der Verschreibung eine kurze Begründung anzugeben, warum der Markenname verwendet wird.
- Darreichungsform (Tablette, Lösung usw.)
- Menge
- Stärke
- Dosierungsschema
* Im Falle von Arzneimittel ist im internationalen Kontext grundsätzlich der von der WHO empfohlene internationale Freiname (INN), sofern ein solcher besteht, ansonsten der Wirkstoffname, auf dem Rezept anzuführen, da sich die Handelsnamen in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden.
Für Medizinprodukte sind zur Identität des verschriebenen Medizinproduktes
- die Bezeichnung
- sowie gegebenenfalls weitere Angaben zur Identität des verschriebenen Medizinproduktes erforderlich.
Ausnahme von der Abgabe
Apothekerinnen und Apotheker haben das Recht, bei Zweifeln an Echtheit, Inhalt oder Verständlichkeit der Verschreibung die Abgabe eines Arzneimittels oder Medizinprodukts zu verweigern.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal