Patientenrechte
Auf Basis der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU haben Patientinnen und Patienten der EU-Mitgliedstaaten bzw. der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen das Recht auf . . .
- grundsätzliche Gleichbehandlung mit österreichischen Patientinnen und Patienten, sowohl was die Kostenerstattung als auch die medizinische Behandlung betrifft;
- Erhalt klarer Rechnungen und klarer Preisinformationen über die erbrachten Leistungen der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterinnen und Gesundheitsdienstleister;
- Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über den Status zur Berufshaftpflichtversicherung der jeweiligen Gesundheitsdienstleisterin oder des jeweiligen Gesundheitsdienstleisters;
- Beantwortung von Anfragen bezüglich Informationen über die geltenden Qualitätsstandards und Sicherheitsbestimmungen;
- Erstellung einer schriftlichen oder elektronischen Patientenakte durch die Gesundheitsdienstleisterinnen oder Gesundheitsdienstleister und Zugang zu dieser; gegen angemessenen Kostenersatz besteht auch das Recht auf mindestens eine Kopie der Patientenakte;
- den Erhalt von Informationen über Anforderungen an Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingelöst werden sollen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 19.07.2019
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