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Gesundheitsberuferegister

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Wir unterstützen Sie gerne. Informationen zur Antragstellung, Kontaktdaten und Telefonzeiten finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

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