Öffentliches Register
Bestimmte Daten aus dem Gesundheitsberuferegister sind öffentlich zugänglich. Welche Daten das sind, ist im Gesundheitsberuferegistergesetz (GBRG) definiert. Das öffentliche Register soll dazu dienen, der Bevölkerung einen Überblick über die vorhandenen Gesundheitsberufe und die jeweiligen Berufsangehörigen mit ihren Grundqualifikationen zu geben und im Bedarfsfall die Suche nach geeigneten Anbietern zu ermöglichen. Den Link zum öffentlichen Register finden Sie hier sowie in der unten stehenden Box „Öffentliches Register“.
Folgende Daten sind im öffentlichen Register einsehbar:
- Vorname(n), Familienname
- akademische Grade
- Berufs- und Ausbildungsbezeichnung
- Art der Berufsausübung (z.B. freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
- Eintragungsnummer und Datum der Registrierung
- Gültigkeitsdatum der Registrierung
- Ruhen der Registrierung
Bei freiberuflich Tätigen sind zusätzlich Berufssitze und Verträge mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten einsehbar.
Darüber hinaus können Berufsangehörige freiwillig folgende Daten in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen oder selbst eintragen:
- Fremdsprachenkenntnisse
- Arbeitsschwerpunkte und Zielgruppen
- absolvierte Aus-, Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen bzw. Spezialisierungen
- berufsbezogene Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Web-Adresse
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: GÖG und AK für das GBR-Leitungsteam