Registrierungsbehörde Arbeiterkammer

Die AK ist die zuständige Behörde für AK-Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger der Berufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie AbsolventInnen der GuK-Schulen stellen ihren Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei der AK.

Auf der Website https://www.arbeiterkammer.at/gbr finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare, Links, Videos und Ausfüllhilfen für die Registrierung bei der Arbeiterkammer.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: durch GÖG und AK für das GBR-Leitungsteam

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