Registrierungsbehörde Arbeiterkammer
Die AK ist die zuständige Behörde für AK-Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). Berufseinsteigerinnen/Berufseinsteiger der Berufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie AbsolventInnen der GuK-Schulen stellen ihren Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei der AK.
Auf der Website https://www.arbeiterkammer.at/gbr finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare, Links, Videos und Ausfüllhilfen für die Registrierung bei der Arbeiterkammer.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: durch GÖG und AK für das GBR-Leitungsteam