Das Verfahren vor dem Sozialversicherungsträger
Im Bereich der Sozialversicherung kann es zu divergierenden Rechtsansichten zwischen dem Sozialversicherungsträger und den Versicherten kommen. So können die Versicherten der Meinung sein, dass ihnen bestimmte Leistungen zustehen. Der Sozialversicherungsträger kann jedoch eine andere Ansicht vertreten und diese Leistungen nicht gewähren. Grundsätzlich nimmt das Verfahren in Sozialrechtssachen seinen Anfang beim Sozialversicherungsträger. Dessen Bescheid kann jedoch in weiterer Folge im Verfahren in Sozialrechtssachen bei den als Arbeits- und Sozialgerichten tätigen Landesgerichten (in Wien: Arbeits- und Sozialgericht) bekämpft werden.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 19.07.2019
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