Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eine sonstige Vertragspartei des EWR-Abkommens haben sicherzustellen, dass ärztliche Verschreibungen (Rezepte und Verschreibungen für Medizinprodukte) aus einem anderen Mitgliedstaat in ihrem Hoheitsgebiet gemäß ihren geltenden nationalen Rechtsvorschriften eingelöst werden können. Werden in Österreich krankenversicherte Personen in einem anderen Mitgliedstaat behandelt und werden ihnen dort Arzneimittel oder Medizinprodukte verschrieben, hat der Versicherungsmitgliedstaat Österreich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Kontinuität der Behandlung in Österreich zu gewährleisten.
Einschränkungen bezüglich der Anerkennung persönlicher Verschreibungen sind nur zulässig, wenn diese auf das für den Schutz der menschlichen Gesundheit notwendige und angemessene Maß begrenzt und nicht diskriminierend sind oder sich auf legitime und begründete Zweifel an Echtheit, Inhalt oder Verständlichkeit einer solchen Verschreibung stützen.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 19.07.2019
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