Medizinischer Notfall
Bei Behandlungen im Rahmen eines medizinischen Notfalls, der sich während eines vorübergehenden Aufenthaltes im EU-Ausland ereignet, hat die Patientin bzw. der Patient Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistung und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen („ungeplante Behandlung“).
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 19.07.2019
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