Im Rahmen der Patientenmobilitätsrichtlinie sind nachfolgende Bedingungen im Hinblick auf eine ...
Für die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen gibt es verschiedene ...
Nach der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU gilt der Grundsatz, dass Kostenerstattungen ...
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eine sonstige Vertragspartei des EWR-Abkommens haben ...
Im Bereich der Sozialversicherung kann es zu divergierenden Rechtsansichten zwischen dem ...
Bei Behandlungen im Rahmen eines medizinischen Notfalls, der sich während eines vorübergehenden ...
Wenn die/der Versicherte mit der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers nicht einverstanden ...
Kontaktstelle in Österreich
Nationale Kontaktstelle für die
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail: patientenmobilitaet@goeg.at
Die Nationale Kontaktstelle zur Patientenmobilität steht Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleistern für Auskünfte im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen Österreich und dem EU-/EWR-Ausland zur Verfügung. Ihre Anfragen können Sie per E-Mail stellen.
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten. Die Antwortzeit richtet sich nach Umfang/Inhalt der Anfrage. Unser Service ist kostenfrei. Wir bieten unsere Service-Leistung in deutscher und englischer Sprache an.
Nationale Kontaktstellen in anderen Ländern
Hier finden Sie die Kontaktstellen in anderen Ländern