FAQ – Behandlung im EU-Ausland
Prinzipiell kann jede Person frei wählen, in welchem Land sie sich medizinisch behandeln lassen möchte. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, welche Behandlungen bzw. Kosten vom jeweiligen Krankenversicherungsträger übernommen werden bzw. welche Behandlungen einer Vorabgenehmigung bedürfen. Damit die Kosten erstattet werden können, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger in jedem Fall auch weiterhin vor Beginn der Behandlung informieren, welche Kosten von der eigenen Krankenkasse übernommen werden.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 19.07.2019
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