Sexuelle Dienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitliche Untersuchungen
Durch den regelmäßigen sexuellen Kontakt mit wechselnden Sexualpartnerinnen und Sexualpartnern steigt sowohl für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als auch für Kunden und Kundinnen das Risiko einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Infektionen. Geeigneter Schutz vor Ansteckung (= Safe Sex Praktiken) und regelmäßige gesundheitliche Untersuchungen sind deshalb für den individuellen und allgemeinen Gesundheitsschutz von zentraler Bedeutung.
Die Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen und das Aidsgesetz sehen entsprechend regelmäßige amtsärztliche Gesundheitsuntersuchungen für Personen, die Sexdienstleistungen anbieten, vor. Nach einer Eingangsuntersuchung wird - sofern keine relevante Infektion festgestellt wurde - von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Lichtbildausweis („Deckel“) ausgestellt. Ein Teil der Untersuchungen muss alle sechs Wochen wiederholt werden. Kontrollen auf HIV- oder Syphilisinfektion müssen mindestens in Abständen von drei Monaten erfolgen.
Manche Bundesländer sehen in ihrer jeweiligen Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung ausdrücklich auch eine regelmäßige Tuberkuloseuntersuchung für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister vor.
Auch Kunden und Kundinnen wird eine regelmäßige Untersuchung auf HIV und andere Geschlechtskrankheiten empfohlen. Diese kann jederzeit im Wege einer Blutuntersuchung oder im Rahmen der routinemäßigen Gesundenuntersuchung vorgenommen werden.
Hinweis
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bietet auf seiner Website Informationsblätter zur amtsärztlichen Untersuchung von Sexualdienstleisterinnen und Sexualdienstleistern in 15 verschiedenen Sprachen an.
Seit 2017 werden die Laboruntersuchungen im Rahmen der Pflichtuntersuchung zentral durchgeführt. Aufgrund dieser lässt sich die Anzahl der in Österreich legal tätigen Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister auf durchschnittlich 5.000 bis 6.000 schätzen.
Kundenverantwortung Safer-Sex
Unter Safer-Sex versteht man vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr unter Anwendung von Infektionsschutz. Kondome sind eines der effektivsten Mittel, um sich vor sexuell übertragbaren Infektionen zu schützen und bieten überdies Schutz vor ungewollter Schwangerschaft.
Unsafe-Sex-Praktiken hingegen stellen ein hohes Ansteckungs- und Schwangerschaftsrisiko dar. Dennoch besteht von Kundenseite hohe Nachfrage nach Unsafe-Sex-Praktiken, die Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister stark unter Druck setzen kann.
Daher finden sich auch in einigen Landesgesetzen bereits Werbeverbote für Unsafe-Sex-Praktiken im Rahmen von sexuellen Dienstleistungen. Das . OÖ Sexualdienstleitungsgesetz verpflichtet Bordellbetriebe überdies, auf die Einhaltung von Safe-Sex-Praktiken zu achten.
Alle Infektionsträger/Infektionsträgerinnen, so auch Kunden/Kundinnen, machen sich strafbar, wenn sie Menschen fahrlässig oder sogar vorsätzlich durch (sexuell) übertragbare Krankheiten gefährden.
Sexualassistenz
Eine besondere Form der Sexdienstleistung stellt die „Sexualassistenz“dar. Man spricht auch von „Sexualbegleitung“.
Für Menschen mit Beeinträchtigung ist das Ausleben der eigenen Sexualität oft nicht auf dieselbe Weise möglich, wie für Menschen ohne Beeinträchtigung. Bereits die Kontaktaufnahme ist für Betroffene häufig eine große Hürde, für körperliche Intimität wird unter Umständen Unterstützung benötigt. In der Praxis zeigt sich, dass nicht gelebte Sexualität sowohl für die Betroffenen selbst als auch für deren betreuendes Umfeld zu einer großen Belastung werden kann.
Aus diesem Grund wird in jüngster Zeit das Thema der sexuellen Dienstleistung speziell für Menschen mit Beeinträchtigung verstärkt diskutiert. Dabei geht es um eine Enttabuisierung dieses Themas und die Schaffung von bedarfsorientierten Angeboten.
Beratungsstellen für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister
- Beratung für Sexarbeiter*innen der Aids Hilfe Kärnten (Klagenfurt)
- iBUS: Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen (Innsbruck)
- LEFÖ-TAMPEP: Informations-, Beratungsarbeit und Gesundheitsprävention für Migrantinnen* in der Sexarbeit (Wien)
- LENA: Beratungsstelle für Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind oder es waren (Linz)
- MAIZ: Autonomes Zentrum von und für Migrantinnen (Linz)
- PIA: Information & Beratung für Sexarbeiter*innen (Salzburg)
- SOPHIE: BeratungsZentrum für Sexarbeiterinnen* (Wien)
- Sozialberatungsstelle für Sexuelle Gesundheit: Beratung und Betreuung für Menschen in der Prostitution - MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien
- SXA-Info: Information und Beratung für Sexarbeiterinnen und Multiplikator*innen in der Steiermark (Graz)
Darüber hinaus gibt es folgende Interessensvertretungen von und für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister:
Broschüre: Sexwork-Info für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister
Die Sexwork-Info ist eine umfassende Informationsbroschüre für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister, inklusive Adressen von Beratungsstellen und weiteren relevanten Stellen. Sie unterstützt unter anderem auch die Gesundheitsämter, ihrem Beratungsauftrag nachzukommen. Die Broschüre ist in den Sprachen Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Rumänisch, Spanisch, Italienisch, Tschechisch und Ungarisch auf der Website des Bundeskanzleramtes verfügbar.
Gesetzliche Regelungen
Einige zentrale Aspekte des Sexdienstleistungsbereichs fallen in die Regelungskompetenz des Bundes: die Gültigkeit von Verträgen, Regelung von (freien) Dienstverhältnissen, Besteuerung, Sozialversicherung, gesundheitliche Vorkehrungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie strafrechtliche Aspekte.
In manchen dieser Bereiche bestehen prostitutionsspezifische Sonderregelungen. So vor allem die Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen und spezielle Straftatbestände zum Schutz vor (sexueller) Ausbeutung in der Prostitution. Ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa die Vorschriften betreffend Steuer- und Sozialversicherungspflichten.
Auf landesgesetzlicher Ebene wird geregelt, „wo“, „wann“ und „unter welchen Voraussetzungen“ sexuelle Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden dürfen. In allen Bundesländern ist die Anbahnung und Ausübung von sexuellen Dienstleistungen in genehmigten Bordellbetrieben zulässig. Die Anbahnung und Ausübung sexueller Dienstleistungen in der Wohnung des Kunden/ der Kundin ist in manchen Bundesländern zulässig. „Straßenprostitution“ hingegen nur in wenigen Fällen. Die konkreten Genehmigungsvoraussetzungen für Bordellbetriebe und weitere Detailregelungen, wie zum Beispiel Altersgrenzen und Meldepflichten, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen findet sich im 5. Bericht: Regelungen sexueller Dienstleistungen in Österreich (PDF, 1 MB) - Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen (Jänner 2024)“
Weitere Informationen
- Bericht: Regelungen sexueller Dienstleistungen in Österreich: (PDF, 1 MB) Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Sexuelle Dienstleistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Prävention von Ausbeutung“ im Rahmen der Task Force Menschenhandel (Bundeskanzleramt)
- Website der Weltgesundheitsorganisation über Sexarbeit (englisch)
Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt, Abteilung für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung