Gesundheitsreform auf dem Weg
Die hohen Ausgabensteigerungsraten der vergangenen Jahre einerseits und die unterschiedlichen Zuständigkeiten andererseits stellen derzeit große Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung dar. Die Gesundheitsreform soll die damit verbunden Probleme lösen und die Versorgung nachhaltig sichern und verbessern. Ein Ziel ist, den ambulanten Bereich durch interdisziplinäre Versorgungsmodelle, wie etwa Gruppenpraxen, auszubauen und besser für die Patientinnen und Patienten verfügbar zu machen. Dadurch sollen u.a. auch patientenfreundlichere Öffnungszeiten an Abenden und Wochenenden zur Verfügung stehen.
Zentrales Entscheidungsgremium
Die Zuständigkeiten für die Gestaltung des Gesundheitssystems sind derzeit im Wesentlichen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung aufgeteilt. So ist derzeit der Bund u.a. für die Grundsatzgesetzgebung, die Länder für die Spitalsversorgung und die Sozialversicherung für die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen/Ärzte zuständig.
In Zukunft soll eine neue gemeinsame Zielsteuerungskommission auf Bundes- und Landesebene die Steuerung der Gesundheitsversorgung in Spitälern und durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte übernehmen. Die Kommissionen erarbeiten Zielsteuerungsverträge, in denen pro Bundesland festgelegt wird, wo welche Leistungen angeboten werden. Durch die bessere Koordination der Versorgung wird eine Kostendämpfung erwartet. Die Gesundheit Österreich GmbH soll mittels Monitoring die Einhaltung der Verträge überwachen. Bestehende Entscheidungsgremien, wie die Bundesgesundheitskommission (BGK) und die Landesgesundheitsplattformen, werden an die Reform angepasst.
Transparenz und Qualität
Ein wichtiger weiterer Schwerpunkt der Gesundheitsreform ist die Verbesserung der Qualität. Dazu wird ein österreichweites Qualitätssystem geschaffen. „Auch dies stärkt die Position der Patienten“, so Stöger. Alle Bereiche des Gesundheitssystems müssen die eigene Qualität messen und die Ergebnisse in Qualitätsberichten veröffentlichen.
Mehr Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung werden in der Gesundheitsreform 2012 durch einen mit insgesamt 150 Millionen Euro für zehn Jahre dotierten Fonds gestärkt.
Zielsteuerung-Gesundheit
Kern der Gesundheitsreform ist ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem, zu dem sich Bund, Länder und Sozialversicherung verpflichten. Als rechtliche Grundlage werden Verträge zwischen Bund und Ländern nach § 15a B-VG über die Zielsteuerung und zur Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschlossen. Die Gesundheitsreform stellt die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Sinne der bereits beschlossenen Rahmen-Gesundheitsziele sicher. Darin wird eine Verlängerung der in Gesundheit verbrachten Lebenszeit um zwei Jahre angestrebt.
Zeitlicher Fahrplan
Am 19.12. 2012 steht der Beschluss der 15a-Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ bei der Landeshauptleute-Konferenz auf der Tagesordnung. Danach soll die 15a-Vereinbarung in den Landtagen und im Nationalrat beschlossen werden sowie in den Gremien der Sozialversicherung verabschiedet werden.
Weitere Informationen:
- Gesundheitsreform (Gesundheitsministerium)
- Unser Gesundheitswesen im Überblick (Gesundheitsportal)
Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2012
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal