FAQs zur nationalen Auskunftsstelle zu klinischen Krebsstudien

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur nationalen Auskunftsstelle zu klinischen Krebsstudien.

An wen richtet sich die Auskunftsstelle?

Die Auskunftsstelle richtet sich an Ärztinnen/Ärzte, die auf der Suche nach der passenden Studie für ihre onkologische Patientin/ihren onkologischen Patienten sind. Auch Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler können die Auskunftsstelle (z.B. zur Vernetzung) kontaktieren.

Welche Aufgaben hat die Auskunftsstelle?

Aufgabenspektrum der Auskunftsstelle:

  • Unterstützung bei der Online-Suche im EU-Clinical-Trials-Register
  • Informationen zu laufenden klinischen Studien
  • Weiterführende Recherchen zu klinischen Studien
  • Vermittlung von Kontakten zu Studienansprechpartnerinnen/Studienansprechpartnern (sofern öffentlich verfügbar)
  • Inhaltliche Betreuung der Plattform für klinische Studien in der Onkologie auf dem öffentlichen Gesundheitsportal

Das Aufgabenspektrum der Auskunftsstelle wird sich gemäß den Informationsbedürfnissen weiterentwickeln.

Wie kontaktiere ich die Auskunftsstelle?

Die Auskunftsstelle kann ausschließlich über E-Mail kontaktiert werden.

E-Mail-Adresse: Krebsstudien@goeg.at

Jede Anfrage wird möglichst zeitnah – je nach Umfang der Recherche – beantwortet.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor der Kontaktaufnahme:

  • Die Auskunftsstelle richtet sich an Ärztinnen/Ärzte, die eine passende klinische Krebsstudie für ihre Patientin/ihren Patienten suchen. Sie versteht sich als wissenschaftlicher Beratungsservice.
  • Die persönliche Beratung einer Patientin/eines Patientin bezüglich einer Studienteilnahme läuft über die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt.
  • Bitte übermitteln Sie keine Befunde mit den Anfragen, sondern eine anonymisierte Anfrage mit den Eckdaten der Erkrankung sowie – wenn möglich – potenzielle Ein- sowie Ausschlusskriterien einer klinischen Studie.
  • Wenn Sie Patientin/Patient sind, wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt.

Wie finde ich eine passende Studie in der EUDRA-CT-Datenbank?

Das europäische EU Clinical Trials Register bietet die Möglichkeit, sich über laufende und abgeschlossene klinische Studien in Österreich zu informieren. Die Vielzahl von öffentlichen Informationen kann über eine einfache oder eine erweiterte Suchfunktion herausgefiltert werden.

Anleitung und Beispiel-Bilder finden Sie unter Suchanleitung EU-Clinical-Trials-Register.

In welchen Datenbanken außer EUDRA-CT kann ich noch Studien suchen?

Eine Auflistung hilfreicher Datenbanken für die Suche nach klinischen Krebsstudien finden Sie unter Datenbanken zur Studiensuche.

Welche Netzwerke zum Thema Klinische Studien in der Onkologie gibt es in Österreich?

Eine Auflistung von Netzwerken bzw. Links finden Sie unter Datenbanken/Forschungsnetzwerke sowie unter Links & Broschüren zum Thema.

Welche Aufgaben hat ein Tumorboard?

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) sieht vor, verpflichtend interdisziplinäre Tumorboards in onkologischen Referenzzentren (ONKZ) und onkologischen Schwerpunkten (ONKS) einzurichten. Interdisziplinäre Tumorboards dienen der Beratung und gemeinsamen Festlegung von Therapien bei einer Krebserkrankung. Die wichtigsten Inhalte für Tumorboards sind zusammengefasst in der „Rahmengeschäftsordnung für Tumorboards“.

Wo finde ich Informationen für Patientinnen/Patienten?

Allgemeine Informationen über klinische Studien finden Bürgerinnen/Bürger bzw. Patientinnen/Patienten auf dem Gesundheitsportal unter Klinische Arzneimittelstudien: Was ist das? Weitere Artikel für Patientinnen/Patienten sind derzeit in Bearbeitung.

Zudem bietet die Österreichische Krebshilfe in ihrer Broschüre „Klinische Studien“ ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Hinweis: Sie haben noch Fragen zur Auskunftsstelle, auf die Sie hier keine Antwort finden. Kontaktieren Sie bitte einfach die nationale Auskunftsstelle für klinische Krebsstudien unter Krebsstudien@goeg.at.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. Mai 2018

Erstellt durch:

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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