Testzertifikat
Das Testzertifikat wird über gesundheit.gv.at in der Anwendung „Grüner Pass“ zur Verfügung gestellt. Für den Abruf ist ein Login mittels Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Wurde es einmal heruntergeladen und abgespeichert, kann es für die gesamte Gültigkeitsdauer als Nachweis einer Testung auf SARS-CoV-2 verwendet werden.
Hinweis: Hier finden Sie Informationen zur Handysignatur oder Bürgerkarte.
Inhaltsverzeichnis
Wo bekomme ich mein Testzertifikat?
Das Testzertifikat wird in der Anwendung „Grüner Pass“ online zur Verfügung gestellt und ist digital abrufbar. Wie Sie Zertifikate abrufen können, finden Sie bitte unter Meine Zertifikate: Hilfe.
Weiters können Sie Ihr Testzertifikat direkt an der Teststelle, z.B. Teststraße oder Apotheke, ausdrucken lassen.
Wie lange gilt mein Testzertifikat in Österreich?
Der Gültigkeitszeitraum von Testzertifikaten ist abhängig von der Art der Testung:
- PCR-Test bzw. andere molekularbiologische Tests (z.B. LAMP):
- PCR-Tests einer befugten Stelle (z.B. Apotheke, Teststraße, etc.) sind für 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig.
- PCR-Tests zur Selbstabnahme (z.B. „Gurgeltests“) sind für 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig.
- Antigen-Test:
- Antigen-Tests einer befugten Stelle (z.B. Apotheke, Teststraße, etc.) sind für 24 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig.
- Antigen-Tests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“), die durch ein behördliches Datenverarbeitungssystem erfasst wurden, sind für 24 Stunden ab dem Testzeitpunkt gültig.
Achtung: Es können strengere Regelungen zur Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten in den einzelnen Bundesländern erlassen werden. Nähere Informationen finden Sie unter FAQ: Maßnahmen in den Bundesländern und Bezirken.
Was darf ich mit meinem Testzertifikat?
Innerhalb der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz können Sie mit Ihrem Testzertifikat wieder erleichtert reisen. Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise beim Außenministerium über allfällige Ausnahmen.
Zusätzlich zu den Zertifikaten gelten in Österreich auch die folgenden Testnachweise:
- Nachweis einer befugten Stelle über einen PCR- oder Antigen-Test und
- Nachweis über einen Antigen-Test zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu meinem Testzertifikat?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Testergebnis haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gesundheitsbehörde in Ihrem Bezirk oder in Ihrer Stadt. Informationen zu den Zertifikaten des Grünen Passes erhalten Sie unter FAQ: Grüner Pass oder bei der Info-Hotline der AGES unter der Telefonnummer 0800 555 621 - sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2022
Erstellt durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz